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GESUNDHEIT/668: Patientenrechtegesetz - Regierungspläne sind nur Trostpflaster für Patienten


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16. Januar 2012

Patientenrechtegesetz: Regierungspläne sind nur Trostpflaster für Patienten


Zu den jetzt bekanntgewordenen Regelungen zum geplanten Patientenrechtegesetz von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und Gesundheitsminister Bahr erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Prävention und Patientenrechte:

Wie zu erwarten, legen die beiden Minister nur ein Trostpflästerchen für die Patienten vor. Faktisch vermeiden die FDP-Minister jegliche Regelung, die Auflagen für die Ärzteschaft bringen würde. Sie sehen keine durchgreifenden Verbesserungen für Patienten vor, die Opfer eines Behandlungsfehlers oder - wie aktuell - von schädlichen Medizinprodukten wurden. Die Beweislastumkehr bei einem groben Behandlungsfehler ist schon jetzt ständige Rechtsprechung unserer Gerichte.

Nach den jetzt veröffentlichten Vorschlägen muss auch weiterhin ein Patient, obwohl nachweislich ein Behandlungsfehler vorliegt, beweisen, dass dieser ursächlich für den erlittenen Schaden ist. Dieser Nachweis ist für einen Laien denkbar schwer zu führen und ist keine faire Rechtsposition.

Wir vermissen weiterhin eine gesetzlich verbindliche Regelung zu Fehlermelde- und Fehlervermeidungssystemen in den Krankenhäusern. Es reicht nicht, die Krankenhäuser mit finanziellen Anreizen dazu bewegen zu wollen. Die Patienten müssen sich darauf verlassen können, so wie man sich heute beim Einstieg in ein Flugzeug darauf verlassen kann, dass es einen Funktionscheck gegeben hat.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN


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Quelle:
Pressemitteilung vom 16. Januar 2012, Nr. 0019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Januar 2012