Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GESUNDHEIT/721: Sachverständige bestätigen Grüne bei den Patientenrechten


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22. Oktober 2012

Sachverständige bestätigen Grüne bei den Patientenrechten



Zu dem Gesetzentwurf der Koalition zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten und der Anhörung vom 22.10.2012 erklären Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Patientenrechte und Prävention, und Ingrid Hönlinger, Obfrau im Rechtsausschuss:

Bleibt es bei den Vorschlägen der Koalitionsfraktionen, wird weiterhin gelten: Nur wer reich oder rechtschutzversichert und risikobereit ist, kann vor Gericht ein zivilrechtliches Verfahren auf Entschädigung riskieren. Es ist bezeichnend, dass ein Großteil der Sachverständigen deutlichen Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Stellung von Patientinnen und Patienten sieht, die einen gesundheitlichen Schaden durch eine ärztliche Behandlung erlitten haben.

Unser Vorschlag einer regelmäßigen Beweiserleichterung für Patientinnen und Patienten, bei denen nachweislich ein Gesundheitsschaden und ein Behandlungsfehler vorliegen, wurde von vielen Seiten unterstützt. Patientinnen und Patienten sollten als medizinische Laien nicht auch noch nachweisen müssen, dass der Behandlungsfehler eindeutig Ursache des Gesundheitsschadens war. An dieser Hürde scheitern heute viele Verfahren, weil dieser Nachweis oft nur schwer gelingt. Hier sollte Ärztin und Arzt die Vermutung widerlegen müssen, dass ein Behandlungsfehler Ursache für den Gesundheitsschaden ihrer Patienten gewesen ist.

Auch unsere Forderung nach einem Härtefallfonds wird von vielen Seiten unterstützt. Dieser Entschädigungsfonds soll sich ergänzend zum Arzthaftungsrecht auf die Fälle beschränken, in denen Patientinnen und Patienten einen schweren gesundheitlichen Schaden erlitten haben, ein ärztlicher Behandlungsfehler aber nicht eindeutig ist. Es stimmt nicht, dass damit das bisherige Haftungsverfahren aufgegeben werden würde. Es handelt sich vielmehr um eine Ergänzung. Mit einem Härtefallfonds kann Menschen in einer existentiell belastenden Situation geholfen werden und eine schnelle unbürokratische Unterstützung ermöglicht werden.

Die eigenständige Regelung des Behandlungsvertrags im Bürgerlichen Gesetzbuch ist überfällig. Der vorliegende Gesetzesentwurf bringt aber die notwendigen Verbesserungen für die Patienten und die Versicherten nicht. Wir werden deshalb auch an vielen weiteren Stellen im Gesetzgebungsverfahren noch Korrekturen und Verbesserungen einfordern, wie etwa bei der Patienteninformation, der Wahrung der Rechte psychisch Kranker, der Rechte bei den IGeL-Leistungen und auch beim Patientenschutz.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 22. Oktober 2012, Nr. 0907/12
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-572 12, Fax: 030/227-5 69 62
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Oktober 2012