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GESUNDHEIT/749: Neues Patientenrechtegesetz kann nur Einstieg sein


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25. Februar 2013

Neues Patientenrechtegesetz kann nur Einstieg sein



Zum Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Prävention und Patientenrechte:

Die Bundesregierung hat die Chance vertan, mit dem Patientenrechtegesetz gerade denjenigen Patientinnen und Patienten mehr Rechte zu verschaffen, die nach einem Behandlungsfehler schwer geschädigt worden sind. Dazu hätte es zum einen einer Beweiserleichterung zugunsten von Patientinnen und Patienten vor Gericht bedurft, die nach einem nachgewiesenen Behandlungsfehler einen existentiellen Schaden erlitten haben. Auch Patientinnen und Patienten, die einen schweren Schaden erlitten haben, dessen Ursache aber nicht eindeutig zu klären ist, bleiben weiterhin ohne Unterstützung.

Bis zuletzt hatten sich der Bundesrat und alle Oppositionsparteien für die Einführung eines Härtefall- und Entschädigungsfonds eingesetzt, um Patientinnen und Patienten in einer existenziell sehr belastenden Situation schnell und unbürokratisch zu unterstützen. Ein solcher Fonds würde nachrangig zum bisherigen Haftungsrecht wirken und dies ergänzen. Mit gutem Willen wäre es ein Leichtes gewesen, gemeinsam mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung nach einer tragfähigen Lösung für den Einstieg in einen solchen Fonds zu suchen. Inzwischen wirbt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung für eine Stiftung, die einen solchen Fonds ins Leben rufen könnte. Doch Stiftungslösungen greifen zu kurz, nachhaltiger ist ein Modell auf gesetzlicher Grundlag e, an dem sich alle Akteure finanziell beteiligen müssen.

Auch bei den sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen - IGeL hätten wir uns mehr Schutzrechte zugunsten der Patientinnen und Patienten gewünscht, damit nicht weiterhin unwirksame oder gar schädliche Leistungen den Patientinnen und Patienten aufgedrängt werden, ohne dass sie ausreichend darüber informiert werden. Das Positive an dem Patientenrechtegesetz ist, dass ein Einstieg zur Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten auf gesetzlicher Basis gemacht wurde. Ein entscheidender Fortschritt für die Stärkung der Patientenrechte ist aber nur mit einer anderen Mehrheit im Bundestag zu erzielen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 25. Februar 2013, Nr. 0159/13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Februar 2013