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GESUNDHEIT/751: Korruption im Gesundheitswesen strafbar machen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15. März 2013

Korruption im Gesundheitswesen strafbar machen



Zu den fehlenden Regelungen, die eine strafrechtliche Verfolgung von Korruption im Gesundheitswesen ermöglichen, erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Prävention und Patientenrechte:

Gesundheitsminister Daniel Bahr darf beim Thema Ärzte-Korruption die Hände nicht länger in den Schoß legen. Anlässlich des Urteils des Bundgerichtshofs zu Geldleistungen der Pharmaindustrie an Ärzte hatte Bahr im vergangenen Jahr angekündigt zu prüfen, ob und welche Maßnahmen zur Verfolgung von Korruption im Lichte dieses Urteils erforderlich sind. Wir sind nicht mehr länger bereit zu warten und haben deshalb einen Antrag in den Bundestag einbringen, mit dem Bestechung und Bestechlichkeit von Leistungserbringern im Gesundheitswesen und Herstellern unter Strafe gestellt werden.

In unserem Antrag schlagen wir außerdem Strategien zu mehr Transparenz von ökonomischen Verflechtungen zwischen Herstellern und Leistungserbringern vor. Nach dem Vorbild des amerikanischen "Physician Payment Sunshine Act" sollen Daten über die Zahlung von Zuwendungen aller Art auf der Geber- und der Nehmerseite offen gelegt werden. Solche Regelungen werden zur Zeit auch in europäischen Nachbarländern wie bspw. den Niederlanden oder Frankreich debattiert.

Die seit 2004 bestehenden Regelungen zu Berichten von Fehlverhalten im Gesundheitswesen müssen zudem weiterentwickelt werden. Bisher haben sich die Kassenärztliche Vereinigungen und die Gesetzlichen Krankenkassen zu wenig abgestimmt. Beide sind seit neun Jahren gesetzlich dazu verpflichtet, Fehlverhalten offen zu legen.

Nach etlichen Debatten und zwei Anhörungen des Bundestages zum Thema hatte Gesundheitsminister Daniel Bahr genügend Zeit, um entschieden gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen einschreiten zu können.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 15. März 2013, Nr. 0221/13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2013