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GESUNDHEIT/768: Patientenrechtegesetz muss nachgebessert werden


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18. Juni 2013

Patientenrechtegesetz muss nachgebessert werden



Anlässlich des Berichts der Bundesärztekammer über die Nutzung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen wegen Behandlungsfehlervorwürfen, erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Patientenrechte und Prävention:

Auch im letzten Jahr ist die Zahl der Patientinnen und Patienten gestiegen, die sich an die Schlichtungsstellen der Ärztekammern gewandt haben. Doch die Zahlen zeigen nur die Spitze des Eisbergs. Der Anteil der anerkannten Behandlungsfehler stagniert, weil die Patientinnen und Patienten nach wie vor nachweisen müssen, dass ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Fehler und dem erlittenen Schaden besteht. Daran hat auch das Patientenrechtegesetz dieser Regierung nichts geändert. Es reicht nicht aus, die Beweislast nur für den "groben" Behandlungsfehler oder bei erheblichen Dokumentationsmängeln umzukehren.

Ergänzend zu dem bestehenden Haftungsrecht benötigen wir weiterhin einen Härtefall- und Entschädigungsfonds, der dann eintritt, wenn Patienten einen schweren Schaden erlitten haben, aber unklar bleibt, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Ein solcher Fonds schafft für Geschädigte und Behandelnde gleichermaßen eine Erleichterung und ist eine Antwort für die Fälle, in denen unvermeidbare Behandlungen mit hohen Risiken verbunden sind.

Im Bereich der operativen Behandlung von Knochen- und Gelenkserkrankungen benötigen wir dringend die Einführung eines verbindlichen Endoprothesenregisters mit einer Datenbank über alle behandelten Fälle. Denn nach wie vor führen Operationen an Knie- und Hüftgelenken zu überdurchschnittlich häufigen Patientenbeschwerden. Patienten und Operateure müssen dort Einsicht nehmen können, damit sie vor einem chirurgischen Eingriff Hinweise erhalten, die ihnen Hilfen für ihre Entscheidung geben.

Hintergrund:
Nach Einschätzung der Ärztekammer wird von rund 8.000 Behandlungsfehlern pro Jahr ausgegangen. Durch die Ärztekammern anerkannt wurden 2012 aber lediglich 1.889 Fälle, bei 391 Menschen wurde die Kausalität nicht anerkannt, 89 Patienten starben an den Folgen eines Behandlungsfehlers. Die methodische Aufbereitung der Daten durch die Ärztekammer wurde jedes Jahr geändert, so dass die Entwicklung über mehrere Jahre schwer überprüfbar ist.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. Juni 2013, Nr. 0468/13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2013