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GESUNDHEIT/771: Rot-Grüne Handschrift bei Arzneimittelgesetz-Einigung


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25. Juni 2013

Rot-Grüne Handschrift bei Arzneimittelgesetz-Einigung



Zur Einigung im Vermittlungsverfahren zur Arzneimittelgesetznovelle erklären Bärbel Höhn, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Friedrich Ostendorff, Sprecher für Agrarpolitik:

Mit dem erzielten Kompromiss werden die Grundlagen für eine Erfassung des viel zu hohen Antibiotikaeinsatzes in der Massentierhaltung gelegt. Durch die von Rot-Grün verhandelten Verbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung erhalten die Behörden jetzt auch die notwendigen Befugnisse, um wirksame Reduktionsmaßnahmen anzuordnen. Im Extremfall kann vorübergehend die Betriebserlaubnis ausgesetzt werden, bis der Betrieb die Probleme in den Griff bekommen hat. Das sind substantielle Verbesserungen, die von Schwarz-Gelb nicht vorgesehen waren.

Eine vollständige Dokumentation hätte aus unserer Sicht aber alle Tiere und Nutzungsarten umfassen müssen. So ist der wichtige Aufzuchtbereich ebenso nicht enthalten wie die Fischzucht. Letztere soll eventuell später aufgenommen werden, was von Anfang an wünschenswert gewesen wäre. Nicht ausreichend sind die Regelungen zu den Haltungsbedingungen, etwa die verbindliche Vorschrift, Krankenställe einzurichten. Rabatte für die Abnahme großer Mengen an Antibiotika werden nicht eingeschränkt und auch die verbindliche Anwendung der Tierärztlichen Leitlinien wird nicht gesetzlich geregelt.

Wir wollen über andere Mehrheiten nach den Wahlen im September mehr erreichen. Der Arzneimittelmissbrauch in der Tierhaltung bleibt für uns ein wichtiges Thema, weitere Veränderungen sind nötig.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 25. Juni 2013, Nr. 0486/13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2013