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GESUNDHEIT/774: Daniel Bahr hält an Zwei-Klassen-Medizin fest


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 1. Juli 2013

Daniel Bahr hält an Zwei-Klassen-Medizin fest



Zu der Meldung in der heutigen Ausgabe des "Spiegel", dass aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums unsere Pläne zur Einführung einer Bürgerversicherung verfassungswidrig seien, erklärt Biggi Bender, Sprecherin für Gesundheitspolitik:

Dem Bundesgesundheitsminister gehen offensichtlich die Argumente aus. Da es keinen überzeugenden Grund für die Trennung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung gibt, lässt er seine Beamtinnen und Beamten aufschreiben, dass die Bürgerversicherung verfassungswidrig sei. Doch das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass der Gesetzgeber nicht daran gehindert ist, alle Bürgerinnen und Bürger in das Solidarsystem einzubeziehen, wenn es dafür Gründe des Allgemeinwohls gibt. Und die gibt es in großer Zahl: Mit der Bürgerversicherung werden endlich auch Gutverdienende und Vermögende am Solidarausgleich beteiligt. Mit ihr erhalten endlich auch kleine Selbstständige und Ältere, die heute von den steigenden Beiträgen in der Privaten Krankenversicherung erdrückt werden, einen bezahlbaren Krankenversicherungsschutz. Außerdem sorgt die Bürgerversicherung für niedrigere Beiträge. Von den 80 Millionen Menschen, die heute ihren Krankenversicherungsschutz von gesetzlicher und privater Krankenversicherung erhalten, werden mehr als 70 Millionen finanziell entlastet.

Verfassungsrechtlich geschützt ist auch nicht die Subventionierung einkommensstarker Alleinverdiener-Haushalte durch Durchschnitts- und Geringverdienende. Genau die findet aber mit den geltenden Regelungen zur Familienmitversicherung statt. Wir dagegen wollen die beitragsfreie Ehegattenmitversicherung auf Zeiten der Kindererziehung und der Pflege von Angehörigen beschränken. Alle anderen gut verdienenden Alleinverdienerehepaare - mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze - sollen sich mit einem fairen Beitrag an der Finanzierung des Solidarsystems beteiligen. Dies bedeutet keine Benachteiligung von Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften. Denn Unverheiratete und Unverpartnerte müssen jeweils eigenständige Beiträge zahlen. Bei nur einem Erwerbseinkommen ist für den/die andere ein Mindestversicherungsbeitrag zu entrichten.

Die Bürgerversicherung stärkt die Solidarität. Auf die wachsenden Anforderungen an die Gesundheitsversorgung antworten wir mit mehr Solidarität - und nicht mit weniger. Das ist allerdings ein erheblicher Unterschied zu Schwarz-Gelb. Bleibt es bei deren Gesundheitsreform, werden die gesetzlich Versicherten künftig alle Ausgabensteigerungen über aufwachsende Zusatzbeiträge alleine schultern müssen. Damit wird ein immer größerer Teil der Gesundheitsversorgung über unsoziale Kopfpauschalen finanziert werden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 1. Juli 2013, Nr. 0510/13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juli 2013