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GESUNDHEIT/777: Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen ist humanitäre Pflicht


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15. Juli 2013

Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen ist humanitäre Pflicht



Zu Berichten über die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Prävention und Patientenrechte:

Wir wollen künftig dafür sorgen, dass die gesundheitliche Grundversorgung auch für Menschen ohne Papiere verbessert wird. Sie müssen Zugang zur Regelversorgung erhalten, ohne dass sie Gefahr laufen, als illegal aufgedeckt zu werden. Hier müssen humanitäre Aspekte Vorrang vor der Datenübermittlungspflicht an die Ausländerbehörden haben.

Auch die psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen, die an den Folgen traumatischer Erlebnisse leiden, muss dringend auf verlässliche Füße gestellt werden. Heute sind zumeist Notbehelfe und grobe Versorgungsdefizite an der Tagesordnung.

Wir können nicht nachvollziehen, dass die Bundesregierung hier keinen Handlungsbedarf sieht (siehe BT-Drs. 17/13461). Weder die Erstattung von Dolmetscherkosten für die Behandlung in der psychotherapeutischen und psychiatrischen Regelversorgung funktioniert, zumeist fehlt die ausreichende Qualifikation, um mit den Folgen von Folter umzugehen. Auch die psychosoziale Unterstützung vor Ort ist regional oft nicht gewährleistet. Insbesondere die wenigen psychosozialen Zentren leisten eine wichtige Arbeit, sie sind aber unsicher und unzureichend finanziert durch Projektmittel und Spendengelder.

Wir wollen uns diesem Handlungsbedarf stellen und die Defizite in enger Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Kommunen und Krankenkassen beheben.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 15. Juli 2013, Nr. 0550/13
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juli 2013