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GESUNDHEIT/797: Medizinische Behandlung - Fehler transparent machen und daraus lernen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23. Januar 2014

Fehler transparent machen und daraus lernen



Anlässlich der aktuellen Veröffentlichungen über Behandlungsfehler erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik:

Jeder Fehler, der während einer medizinischen Behandlung passiert, ist einer zu viel. Denn er kann Leben gefährden oder die Lebensqualität stark beeinträchtigen. Wir warnen davor, die Debatte über Behandlungsfehler für andere politische Ziele zu instrumentalisieren. Damit schadet man dem zentralen Anliegen, für mehr Patientensicherheit zu sorgen.

Fehler sind menschlich und gerade bei den zunehmend komplizierteren Eingriffen nicht vollständig auszuschließen. Wer dieses nicht zugesteht, der schafft ein Klima, in dem vor allem Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen oder mit einer Behinderung kaum noch Ärzte oder Therapeuten finden, die ein Risiko eingehen wollen. Zentral muss es sein, alles Menschenmögliche zur Vermeidung von Fehlern zu tun, eingetretene Fehler offen einzugestehen, transparent zu machen und daraus zu lernen. Geschädigte Patienten brauchen ein realistisch durchsetzbares Recht auf Entschädigung.

Die schwarz-gelbe Koalition konnte sich nicht zu einem stringenten Umgang mit Behandlungsfehlern durchringen und hat im Patientenrechtegesetz keine durchgreifenden Maßnahmen vorgesehen. Weder gibt es eine gesetzlich eindeutig verankerte Pflicht für Behandler und Krankenhäuser zur Teilnahme an Fehlermelde- und Vermeidungssystemen, noch wurden verpflichtende Register für Medizinprodukte mit hohem Gefahrenpotential vorgesehen. So bleiben die vielen freiwilligen Fehlervermeidungsansätze auf halber Strecke stecken. Hier ist der Gesetzgeber gefragt und muss im Bereich des Patientenschutzes und der Patientenrechte nacharbeiten.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 23. Januar 2014, Nr. 0053-14
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Januar 2014