Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GESUNDHEIT/813: Hebammen-Haftpflicht - Gröhe darf sich nicht auf höheren Vergütungen ausruhen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 3. April 2014

Hebammen-Haftpflicht: Gröhe darf sich nicht auf höheren Vergütungen ausruhen



Zu der Einigung zwischen dem Gesundheitsministerium und dem GKV-Spitzenverband, die Vergütungen der Hebammen für Geburten anzuheben, erklärt Elisabeth Scharfenberg, Mitglied im Gesundheitsausschuss:

Es ist richtig, wenn die Vergütungen für Hebammen steigen. Das kann freiberuflichen Hebammen für den Moment etwas Luft verschaffen - nicht weniger, aber auch nicht mehr. Darauf darf sich die Bundesregierung keinesfalls ausruhen.

Höhere Vergütungen lösen nicht das grundsätzliche Problem, dass die Versicherer sich aus den Haftpflichtversicherungen für Hebammen zurückziehen. Wir brauchen schnell weitere Lösungen. Zunächst muss mit einer Übergangsregelung der Ausstieg weiterer Versicherungsunternehmen verhindert und eine reale Absenkung der Haftpflichtprämien erreicht werden. Denkbar wären dafür beispielsweise ein Haftungsfonds oder eine Regressbegrenzung der Sozialleistungsträger. Langfristig aber brauchen wir ein tragfähiges Konzept, das die Haftpflichtproblematik für alle Gesundheitsberufe dauerhaft regelt. Eine vielversprechende Möglichkeit wäre die Übertragung der Regelungsprinzipien der Unfallversicherung auf die Haftpflichtversicherung für Gesundheitsberufe.

Künftig soll es je nach Art beziehungsweise Ort der Geburt unterschiedlich hohe Aufschläge geben. Damit könnten Hebammen, die Hausgeburten anbieten und aufgrund der 1:1-Betreuung weniger Geburten durchführen können, mehr Geld pro Geburt erhalten als etwa Beleghebammen in Krankenhäusern. Wie sich das im Einzelnen für die betreffenden Hebammen auswirken wird, ist noch völlig offen, da die konkreten Zuschläge erst zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Hebammenverbänden ausgehandelt werden müssen. Sicher wird es Verbesserungen geben, die gesamten Kosten für die Haftpflichtversicherung kann aber auch eine solche Regelung nicht für alle Hebammen abdecken.

Unsere konkreten Vorschläge legen wir in unserem Antrag "Geburtshilfe heute und in Zukunft sichern - Haftpflichtproblematik bei Hebammen und anderen Gesundheitsberufen entschlossen anpacken" (BT-Drs. 18/850) dar.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 3. April 2014, Nr. 0279-14
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-572 12, Fax: 030/227-5 69 62
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. April 2014