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GESUNDHEIT/823: Finanzierung psychiatrischer Behandlung grundlegend reformieren


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 7. Mai 2014

Finanzierung psychiatrischer Behandlung grundlegend reformieren



Zur Anhörung des Gesundheitsausschusses zur Finanzierung psychiatrischer Behandlungen (PEPP) erklärt Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik

Der breite Zuspruch der Sachverständigen verstärkt unser Anliegen, die Reform der Finanzierung der psychiatrischen Krankenhäuser mit der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur zu verbinden. Wichtig ist, die Versorgung zu verbessern, indem mehr ambulante Krisenhilfen und mehr stationsersetzende alltagsbegleitende Behandlungsformen ermöglicht werden, die sich am konkreten individuellen Bedarf orientieren.

Die Mehrheit der Sachverständigen bestätigte, dass kleine Korrekturen am PEPP unzureichend sind und ein einfaches "Weiter so" eine adäquate Versorgung insbesondere von schwer psychisch kranken Menschen sowie von Kindern und Jugendlichen gefährden würde. Fast alle Sachverständige begrüßten unsere Vorschläge für eine grundlegende Strukturreform hin zu einem wohnortnahen, vernetzten, ambulant orientierten und multiprofessionellen Versorgungsangebot. Genau dieses Ziel wird aber mit dem derzeitigen PEPP torpediert. Es begünstigt stationäre Behandlungen und bremst innovative Projekte aus.

Die Einführung eines neuen Entgeltsystems muss dazu genutzt werden, die regionale Pflichtversorgung auszubauen, die gemeindenahe Versorgung zwischen ambulanter und stationärer Behandlung flexibler zu gestalten, stationäre Aufenthalte zu ersetzen und mehr ambulante Krisenintervention und -begleitung vorzusehen. Dem stetig steigenden Interesse an Psychotherapie und psychosozialer Unterstützung muss vor Ort Rechnung getragen werden. Vor allem dürfen die besonderen Bedarfe der Kinder und Jugendlichen nicht aus dem Blick geraten. Die personalaufwändige intensive Einbeziehung der Eltern oder sonstigen Bezugspersonen zur psychischen Stabilisierung der Kinder und zur Vorbereitung der Entlassung ist von besonderer Bedeutung.

Selten herrschte solche Einigkeit zwischen den angehörten Verbänden und Experten. Die schwerwiegenden Bedenken der Sachverständigen darf die schwarz-rote Bundesregierung nicht ignorieren. Sie muss jetzt zeigen, dass es ihr mit der am Patienten orientierten Versorgung ernst ist.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 7. Mai 2014, Nr. 0355-14
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Mai 2014