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GESUNDHEIT/855: Grüne fordern Grenzwert für Cannabis im Straßenverkehr


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24. Oktober 2014

Grüne fordern Grenzwert für Cannabis im Straßenverkehr



Anlässlich des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zum Fahrerlaubnisentzug bei Cannabiskonsum erklärt Harald Terpe, Sprecher für Sucht- und Drogenpolitik:

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zeigt erneut, dass ein gesetzlicher Grenzwert im Straßenverkehr für Cannabis festgelegt werden muss. Sonst müssen Cannabiskonsumenten immer mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen, selbst wenn ihr Fahrverhalten nicht mehr beeinträchtigt ist. Mit einem Grenzwert könnte der THC-Pegel ähnlich wie bei Alkohol als objektive Grundlage für verkehrsrechtliche Maßnahmen dienen.

Gleichzeitig muss klargestellt werden, dass der THC-Pegel im Blut allein noch nicht gegen die Fahreignung spricht, wenn der Betreffende unter Substanzeinfluss nicht am Straßenverkehr teilnimmt. Häufig wird Konsumenten nur wegen des Besitzes von Cannabis bereits der Führerschein entzogen, ohne dass sie jemals unter Cannabiseinfluss ein Fahrzeug geführt haben. Das Verkehrsrecht wird hier als Sanktionsmittel gegenüber Konsumenten missbraucht, selbst wenn sie sich verantwortungsbewusst verhalten. Hier sind dringend Änderungen in der Fahrerlaubnisverordnung notwendig, damit künftig Substanzen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, gleich bewertet werden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 24. Oktober 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Oktober 2014