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GESUNDHEIT/863: Pflegereform - Petition des Sozialverbands VdK völlig berechtigt


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 1. Dezember 2014

Pflegereform: Petition des Sozialverbands VdK völlig berechtigt



Zur heutigen öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestages zur Petition des Sozialverbands VdK für die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erklären Corinna Rüffer, Obfrau im Petitionsausschuss, und Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin für Pflege- und Altenpolitik:

Das Anliegen des Sozialverbands VdK ist und bleibt berechtigt. Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen müssen weiter auf die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs warten. Auch weiterhin werden Menschen mit Demenz, geistigen und/oder psychischen Beeinträchtigungen in der Pflegeversicherung massiv benachteiligt. Daran ändern auch einzelne Verbesserungen nichts, die Schwarz-Rot mit dem Pflegestärkungsgesetz durchaus vorgenommen hat. All das ist nur unsystematisches Rumgewurschtel am bestehenden Status quo.

Bei Schwarz-Rot fehlt für die Einführung des neuen Pflegebegriffs nicht nur der Wille, sondern auch schlicht das Geld. Zwar nimmt die Koalition für die Pflegereform viel Geld in die Hand. Das wird aber für die falschen Dinge ausgegeben, wie auch bei der heutigen Anhörung deutlich wurde. Über eine Milliarde Euro jährlich verschwendet die Koalition an den Pflegevorsorgefonds. Dieser wird aber nicht funktionieren, wie Experten landauf landab bestätigen. Genau dieses Geld wird nun für den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff fehlen. Dafür liefert der Sozialverband VdK seriöse Berechnungen. Dem konnte das Gesundheitsministerium auch in der Anhörung nichts Überzeugendes entgegensetzen, besteht aber weiter halsstarrig auf den unsinnigen Fonds.

So wird es immer unwahrscheinlicher, dass der neue Pflegebegriff 2017 kommt, wie Gesundheitsminister Gröhe angekündigt hat. Noch aber kann Schwarz-Rot umsteuern. Es braucht jetzt einen verbindlichen Zeitplan zur zügigen Einführung des neuen Pflegebegriffs. Zudem muss der Pflegevorsorgefonds wieder rückgängig gemacht werden. Für eine gerechte und nachhaltige Finanzierung müssen schleunigst die Weichen zur Einführung einer solidarischen Pflege-Bürgerversicherung gestellt werden. Damit wäre eine gute Pflege bis weit in die Zukunft bei einer überschaubaren Beitragssatzentwicklung finanzierbar.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 1. Dezember 2014
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Dezember 2014