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GESUNDHEIT/917: Große Koalition verhindert Hebammen-Debatte


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 2. Dezember 2015

Große Koalition verhindert Hebammen-Debatte


Zu dem Beschluss der großen Koalition, eine Petition zur Existenz bedrohenden Situation der Hebammen abzulehnen, erklären Beate Müller-Gemmeke, Berichterstatterin im Petitionsausschuss, und Elisabeth Scharfenberg, Mitglied im Gesundheitsausschuss:

Hebammen leisten eine wertvolle gesellschaftliche Arbeit und garantieren werdenden Eltern die Wahlfreiheit, selber zu entscheiden, wie und wo sie ihre Kinder zur Welt bringen wollen. Die Große Koalition vergibt mit ihrer Entscheidung jegliche Chance, das Thema Hebammen auf der politischen Tagesordnung zu halten. Die Petition aus den Reihen der Hebammen legt eindrücklich dar, wie unsicher die Situation der Hebammen nach wie vor ist. Die Haftpflichtproblematik, die insbesondere freiberuflichen Hebammen die Arbeit als Geburtshelferin sehr schwer macht, wurde in diesem Frühsommer nur unzureichend neu geregelt. Nach der neuen Regelung sind Ansprüche der Kassen gegen die Versicherungen der Hebammen wegen Geburtsschäden jetzt nur möglich, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Doch das wird dazu führen, dass Versicherer und Kassen versuchen werden, künftig bei Geburtsfehlern grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen. Der Effekt des Regressverzichts auf die Haftpflichtprämien ist minimal, eine weitere Steigerung wird er nicht verhindern.

Die Regelung beschränkt sich außerdem allein auf freiberufliche Hebammen. Das ist viel zu eng. Denn auch festangestellte Hebammen müssen häufig persönlich eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abschließen, da die Versicherungshöhe ihrer Arbeitgeber oft nicht ausreicht. Ein Regressverzicht bringt den Hebammen überhaupt nichts. Dieser Meinung waren auch alle Experten einer Anhörung, die noch vor Inkrafttreten des Gesetzes stattfand.

Der eingeführte Sicherstellungszuschlag soll insbesondere den Hebammen mit wenigen Geburten helfen, die hohen Haftpflichtprämien zu kompensieren. Flankierend wurden Ausschlusskriterien für Hausgeburten festgesetzt. So muss etwa ein Arzt sein Placet geben, wenn der Geburtstermin um drei Tage überschritten wird - ansonsten zahlt die Kasse die Geburt nicht. Das ist ein übermäßiger Eingriff in die Entscheidungsfreiheit der Hebammen. Der Geburtstermin wird bei der Hälfte aller Geburten überschritten. Das ist kein grundsätzliches Risiko und das ist auch wissenschaftlich nicht erwiesen. Auch wenn nichts dagegen spricht, werden sich die Ärzte schon aus haftungsrechtlichen Gründen nicht für eine Hausgeburt aussprechen.

Die Große Koalition verhindert jede weitere Auseinandersetzung mit dem Thema. Dabei gehören die Haftpflichtproblematik und die flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe weiterhin auf die politische Tagesordnung. Eine zukunftsfähige Lösung ist dringend notwendig, denn sind Strukturen erst einmal weggebrochen, ist es äußerst mühselig, sie wieder aufzubauen.

Unser Vorschlag beinhaltet eine Lösung für alle Gesundheitsberufe, da alle unter steigenden Prämien leiden. Denkbar wäre eine Versicherung nach den Regelungsprinzipien der Unfallversicherung, die sowohl solidarische wie ausgleichende Elemente enthält und gemeinwohlorientiert ist.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 2. Dezember 2015
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Dezember 2015

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