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GESUNDHEIT/965: Selbstverwaltungsstärkungsgesetz - Gröhe muss besser kontrollieren


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 16. November 2016

Selbstverwaltungsstärkungsgesetz: Gröhe muss besser kontrollieren


Zum heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf für ein Selbstverwaltungsstärkungsgesetz erklärt Dr. Harald Terpe, Obmann im Gesundheitsausschuss:

Viele der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Regelungen sind sinnvoll und entsprechen teilweise dem, was wir schon seit langem fordern (BT-Ds. 18/8394). Zum Glück hat die Bundesregierung noch rechtzeitig die Kurve gekriegt und die geplante Fachaufsicht über die Selbstverwaltung wieder gestrichen. Aber das schönste Gesetz nützt nichts, wenn die Bundesregierung nicht bereit ist, ihre Aufsichtsrolle in der Praxis auch wahrzunehmen. Hätte die Bundesregierung nicht jahrelang bei den Skandalen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) weggesehen, müsste es dieses Gesetz gar nicht geben.

An dieser Praxis hat sich bislang wenig geändert, wie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage unserer Fraktion zu der Beauftragung einer Politikberatungsagentur durch den KBV-Vorstand zeigt (BT-Ds. 18/10297): Das Ministerium will nicht sagen, ob hier ein Gesetzesverstoß vorliegt oder nicht, obwohl alle Fakten auf dem Tisch liegen. Statt klarer Kante folgt wieder mal nur ein Beratungsgespräch, so als hätte es die Skandale der letzten Jahre nicht gegeben. Wirksame Aufsicht sieht anders aus. Offensichtlich will das Ministerium lieber weiter die Dinge unter den Teppich kehren als transparent aufarbeiten.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 16. November 2016
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. November 2016

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