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MEDIEN/211: Koalitionsausschuss - Kein Gewinn für die Medienfreiheit


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 5. März 2012

Koalitionsausschuss: Kein Gewinn für die Medienfreiheit


Zu den gestern im Koalitionsausschuss beschlossenen Änderungen bei der Pressefusionskontrolle und dem Pressefreiheitsgesetzentwurf erklärt Tabea Rößner, medienpolitische Sprecherin:

Mit dem Beschluss des Koalitionsausschusses hat die Regierung weder die Pressevielfalt noch die Pressefreiheit gestärkt.

Bei der Pressefusionskontrolle wurde die Aufgreifschwelle nach oben gesetzt, ab der Fusionen zwischen Verlagen vom Kartellamt geprüft werden. Diese Schwelle wurde offensichtlich Pi mal Daumen festgelegt. Denn die Koalition hat sich bisher nicht die Mühe gemacht, Daten zu erheben, um überblicken zu können, wie die Situation auf den Medienmärkten tatsächlich ist. Das wird nicht das richtige Instrument sein, damit auch nur ein einziger Verlag in der digitalen Welt besser überleben kann als bislang. Das Mindeste wäre gewesen, die im europäischen Ausland praktizierte direkte und indirekte Presseförderung zumindest zu prüfen, anstatt mehr Kartelle zu ermöglichen.

Nicht mal beim Gesetzentwurf zur Pressefreiheit hat die Bundesregierung Journalistinnen und Journalisten im Blick gehabt: Solange die Anstiftung zum Geheimnisverrat strafbar bleibt, wird die Pressefreiheit nicht gestärkt. Denn es bleibt weiterhin möglich, Journalistinnen und Journalisten in ihrer Arbeit zu beschränken und gegen sie zu ermitteln - auch wenn das Informationsleck eigentlich woanders zu suchen wäre.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN


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Quelle:
Pressemitteilung vom 5. März 2012, Nr. 0196
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. März 2012