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MEDIEN/423: Tagesschau App - Bedauerliches Signal


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30. September 2016

Tagesschau App: Bedauerliches Signal


Anlässlich des heutigen Urteils des Oberlandesgerichts Köln zur Unzulässigkeit der Tagesschau App in der Version vom 15. Juni 2011, erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik:

Das Urteil des OLG Köln ist bedauerlich. Auch wenn es lediglich die Version vom 15. Juni 2011 betrifft, hat das Urteil doch eine gewisse Signalwirkung auf das zugrundeliegende Gesamtkonzept.

Das Problem liegt aber weniger beim Gericht sondern im rechtlichen Rahmen, den das Gericht anzuwenden hat. Man sollte es daher gleich an der Wurzel packen: Und das ist der begrenzte Radius, in dem sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk derzeit im Netz bewegen darf. Die technischen Entwicklungen lassen sich nicht aufhalten. Kommunikation und Information werden künftig überwiegend digital ablaufen. In diesem zunehmend digitalen Umfeld aber ist es nicht mehr zeitgemäß, Kriterien aus einer analogen Welt wie "presseähnlich" und "sendungsbezogen" anzuwenden.

Es ist Zeit für einen umfassenden Denkprozess, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch im Verhältnis zu den anderen Marktbeteiligten zeitgemäß agieren und seinen verfassungsrechtlichen Auftrag erfüllen kann. Rechtlich wäre da noch Spielraum: Denn nicht die EU-Kommission hat diese Kriterien vorgegeben, die kamen erst durch die Ministerpräsidenten in den Rundfunkstaatsvertrag. Diese sollten nun nochmal einen Schritt zurückgehen. Mit einer echten Idee von einer vielfältigen medialen Landschaft muss es doch möglich sein, einen für alle Beteiligten gedeihlichen Rechtsrahmen zu schaffen.

Ein solcher zukunftsorientierter Denkprozess darf aber nicht wie üblich nur hinter verschlossenen Türen stattfinden, sondern muss in einem öffentlichen Diskurs alle gesellschaftlichen Gruppen beteiligen. Die Zuschauerinnen und Zuschauer, die Zuhörerinnen und Zuhörer sind diejenigen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanzieren. Sie haben ein Anrecht darauf, an der Diskussion darüber beteiligt zu werden, wie dieser Rundfunk sich im Netz neu aufstellen soll.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 30. September 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Oktober 2016

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