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MEDIEN/438: Algorithmen-Vorschlag von Maas ist durchschaubar


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 3. Juli 2017

Algorithmen-Vorschlag von Maas ist durchschaubar


Anlässlich der heutigen Ankündigung von Heiko Maas, ein digitales Antidiskriminierungsgesetz für Algorithmen auf den Weg bringen zu wollen, erklären Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik, und Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

Am Ende der Legislaturperiode, ohne die Möglichkeit der parlamentarischen Beratung, kommt Justizminister Maas mit einem neuen Vorschlag um die Ecke. Die Vorstöße, Algorithmen regulieren zu wollen, sind überhaupt nicht neu. Getan hat das Bundesjustizministerium aber vier lange Jahre gar nichts. Die Maas'sche Entdeckung der Medienpolitik auf den letzten Metern seiner Amtszeit ist daher weniger glaubhaft.

Umsetzen wird Minister Maas das jedenfalls nicht mehr können. Wir hätten uns gewünscht, dass sich die Bundesregierung mit diesen durchaus wichtigen Fragen intensiver befasst und - in Abstimmung mit den Ländern - einen fundierten Vorschlag vorgelegt hätte. Schließlich hat sich die Bund-Länder-Kommission genau mit diesen Fragen zu Beginn der Legislaturperiode bereits beschäftigt. Es wurden von Sachverständigen sogar konkrete Regulierungsvorschläge gemacht. Aber damals wollte niemand etwas davon wissen. Auch die SPD-geführten Länder waren mehr als zurückhaltend. Heiko Maas sollte sich erst einmal mit seinen eigenen Leuten insbesondere in den Ländern abstimmen, bevor er im Wahlkampfgetöse Unausgegorenes von sich gibt.

Die Erfahrungen mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz zeigen, dass zudem unbedingt Genauigkeit vor Schnelligkeit gehen sollte: Die Kompetenzen von Bund und Ländern müssen genau geprüft, die mögliche Regulierung bei so einem hochkomplexen digitalen Thema mit etlichen Einschlägen zu Grundrechten genau abgewogen werden. Gründliche Arbeit scheint aber nicht gerade die Stärke von Heiko Maas zu sein.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 3. Juli 2017
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juli 2017

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