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MEDIEN/442: Leistungsschutzrecht - Kostet Millionen, gewinnt nichts


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17. Mai 2018

Leistungsschutzrecht: Kostet Millionen, gewinnt nichts


Anlässlich der heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts München, den Prozess hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Gratislizenz der Verwertungsgesellschaft (VG) Media für den Suchmaschinenanbieter Google bis zur Entscheidung des EuGH auszusetzen, sowie der Veröffentlichung des Jahresberichts der VG Media, erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Verbraucher- und Netzpolitik:

Es ist schade, dass die Bundesregierung weiterhin die seit Jahren versprochene Evaluation des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger schuldig bleibt. Heute haben wir jedenfalls gleich den doppelten Beweis dafür, dass das Gesetz Unmengen Kosten verursacht und Gerichte über Jahre beschäftigt - indes für die eigentlichen Probleme der Presseverlage in keiner Weise hilfreich ist.

Mit dem Verwaltungsgericht München hat ein weiteres Gericht - wie das Berliner Landgericht auch - die Entscheidung ausgesetzt und wartet auf einen Grundsatzentscheidung des EuGHs, ob das Gesetz überhaupt rechtskonform zustande gekommen ist. Brüssel indes hat noch gar keinen Termin anberaumt. Es kann also noch Jahre dauern, bis sich der Streit geklärt hat. Im schlechtesten Fall ist das Gesetz unzulässig und die Mitgliedstaaten, sprich die Bundesrepublik, könnte schadenersatzpflichtig werden - das ist jedenfalls ein Szenario eines von der Grünen Bundestagsfraktion beauftragten Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages aus 2015 (https://www.bundestag.de/blob/405268/83ff070d4f354e9e1c2a789b8dbe0951/pe-6-045-15-pdf-data.pdf).

Den zweiten Beweis für die Unsinnigkeit des Gesetzes liefert der nun veröffentlichte Jahresbericht 2017 der Verwertungsgesellschaft Media, welche die Verlage vertritt. Demnach hat man im vergangenen Jahr durch das Leistungsschutzrecht lediglich Einnahmen in Höhe von 30.000 Euro erzielt - allerdings ganze 2.250.099,06 Euro für die Rechtsdurchsetzung ausgegeben. Auch hier droht Übel: Wenn der EuGH das Gesetz für unzulässig erklärt, könnten die Verlage am Ende fast 10 Millionen Euro Ausgaben für das Leistungsschutzrecht in den Sand geworfen haben.

Es ist absolut unverständlich, dass sich die Bundesregierung derweil für die europäische Variante dieses Gesetzes einsetzt, die eigentliche Debatte, wie qualitativ hochwertiger Journalismus und Meinungsvielfalt auch in Zukunft sich tragen können, aber gänzlich scheut. Hier bedürfte es nämlich endlich eines Gesamtkonzeptes, gerade auch für eine Regulierung der konvergenten Medienwelt. Die Bund-Länder-Kommission war ein Ort dafür - auch dort hat man die Chance verstreichen lassen. Wir werden hier weiterhin darauf pochen, keine unsinnigen Flickenwerke zu erstellen, sondern sinnvolle Regulierung anzugehen, die Medienunternehmen und Journalisten gleichermaßen hilft.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. Mai 2018
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressestelle
Telefon: 030/227-567 89, Fax: 030/227-567 52
E-Mail: presse@gruene-bundestag.de
Internet: www.gruene-bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Mai 2018

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