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SOZIALES/1653: Koalitions-Gesetz wird Opfern von Menschenhandel nicht helfen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19. September 2013

Koalitions-Gesetz wird Opfern von Menschenhandel nicht helfen



Zu den Äußerungen von Unionspolitikerinnen und Unionspolitikern im Vorfeld der Bundesratssitzung, dass Rot-Rot-Grün einen besseren Schutz von Menschenhandelsopfern verhindern würde, erklärt Monika Lazar, Sprecherin für Frauenpolitik:

Die Bundesregierung selbst ist es, die jegliche Verbesserungen verhindert. Im Juni dieses Jahres versprach Kauder noch, dass Opfern von Menschenhandel zukünftig ein Bleiberecht zugesichert werden soll. In dem anschließend vorgelegten Gesetzentwurf der schwarz-gelben Regierung war diese Maßnahme jedoch nicht mehr zu finden. Wir haben bereits 2012 einen umfangreichen Gesetzentwurf vorgelegt, der Opferrechte und Opferschutz nach vorne stellt. Wir wollen Menschenhandel bekämpfen und die Opfer unterstützen und schützen.

Das Gesetz der Koalition leistet dies nicht. Es ist ein Schnellschuss, entstanden unter Zeitdruck. Es bildet nur den kleinsten gemeinsamen Nenner des CSU-Innenministeriums und des FDP-Justizministeriums ab. Auch die Frauenunion weiß das und schießt doch wider besseres Wissen gegen Rot-Rot-Grün.

Wem es wirklich um die Bekämpfung von Menschenhandel und um mehr Rechte und Schutz für Prostituierte geht, der geht anders vor. Mit dieser Meinung stehen wir nicht alleine da. Die von der Opposition initiierte Anhörung zum Gesetzentwurf der Koalition im Rechtsausschuss bestätigte diese Einschätzung. Alle Sachverständigen - auch die von der Union und der FDP - lehnten den Vorstoß der Koalition ab. Wir nehmen diese Rückmeldungen ernst und rufen daher im Bundesrat den Vermittlungsausschuss an. Wir wollen ein überlegtes Gesetz, das den Opfern wirklich hilft, anstatt eines planlosen, aktionistischen Schnellschusses. Deshalb ist eine interfraktionelle Initiative der richtige Weg.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. September 2013, Nr. 0724/13
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. September 2013