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SOZIALES/1697: Steuerliche Gleichstellung - Diskriminierung von Lebenspartnerschaften endlich beenden


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 4. Juni 2014

Steuerliche Gleichstellung: Diskriminierung von Lebenspartnerschaften endlich beenden



Zur Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages über den Gesetzentwurf zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes erklären Lisa Paus, Sprecherin für Steuerpolitik, und Volker Beck, Sprecher für Innenpolitik:

Die steuerliche Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaften ist ein Verfassungsgebot. Das Ziel der Gleichstellung darf nicht missbraucht werden für die Schaufensterpolitik der Koalition. Der Gesetzentwurf bleibt hinter dem Versprechen weit zurück, die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes umsetzen zu wollen. Die Nadelstiche der Union gegen die Gleichstellung setzen sich auch im Steuerrecht fort.

Im Gemeinnützigkeitsrecht bleibt es bei der Diskriminierung der Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe. Die "Förderung des Schutzes der Ehe und der Familie" steht unverändert im Katalog der gemeinnützigen Zwecke. Union und SPD haben unseren Änderungsantrag zur Ergänzung um die Förderung des Schutzes der Lebenspartnerschaft abgelehnt. Besonders zynisch scheint das Festhalten der Christdemokraten an der Diskriminierung beim Kindergeld. Die eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das eine Rückwirkung mehrmals verlangt hat, wird aus Abneigung gegenüber Lesben und Schwulen auf Kosten ihrer Kinder schlicht ignoriert.

Das Beharren der Union auf ihren alten Kampflinien verlängert die Diskriminierung von Lesben und Schwulen, doch in der Sache ist dieser Kampf längst verloren. Auch die Sozialdemokratie sollte ihre Politik des Einknickens überdenken. Wer sich als Gleichstellungspartei gebiert und dann der Diskriminierung zustimmt, verliert seine Glaubwürdigkeit. Eine mit großem Bedauern vorgetragene Protokollerklärung kann darüber nicht hinwegtäuschen.

Es ist unwürdig, die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes an der eigenen Ideologie zu verbiegen und die Betroffenen wieder und wieder dazu zu zwingen, ihr Recht einzuklagen. Wir fordern die Koalition auf, die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes nicht nur zu zitieren, sondern sie auch umzusetzen. Eine Ungleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft darf es nicht geben. Die Öffnung der Ehe wäre der richtige Schritt die verbleibende Diskriminierung in etwa 60 Gesetzen und Verordnungen zu beenden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 4. Juni 2014, Nr. 0437-14
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juni 2014