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SOZIALES/1923: Gewalt gegen Frauen nicht Schönreden sondern handeln


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23. November 2018

Internationaler Tag gegen Gewalt gegen Frauen: Gewalt gegen Frauen nicht Schönreden sondern handeln


Zum Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen am 25.11. erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Die aktuelle Auswertung des Bundeskriminalamtes hat es gerade wieder gezeigt: Viele Frauen erleben immer noch täglich brutale Gewalt. Der Großteil dieser Frauen erfährt körperliche und psychische Verletzungen innerhalb der eigenen vier Wände durch den Partner. Das Zuhause ist für sie und auch für die Kinder kein sicherer Ort. Sich aus der Gewaltspirale zu lösen, Schutz in einem Frauenhaus zu suchen oder Hilfe über eine professionelle Frauenberatungsstelle zu bekommen, ist für Frauen oft der einzige Ausweg. Wenn Frauen in Not jedoch keinen Schutzraum finden und abgewiesen werden müssen, weil Plätze fehlen, lassen wir Frauen auf unverantwortliche Weise allein.

Gerade weil häusliche Gewalt häufig im Privaten stattfindet, ist es notwendig, eine öffentliche Debatte darüber zu führen, wie Frauen und ihre Kinder vor Gewalt dauerhaft geschützt werden können. Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen muss entschiedener bekämpft werden. Diese Gewalt muss vor allem beim Namen genannt werden. Tötung aus Eifersucht, Rache oder sonstigen niedrigen Beweggründen sind Morde und keine Beziehungsdramen oder Familienstreitigkeiten. Die verbale Verharmlosung der Delikte, die sich gegen Leib und Leben von Frauen richten, verwässert das Problembewusstsein und relativiert die Gewalt.

Dringend benötigt werden jetzt Verbesserungen bei der Prävention und Wege aus der Gewalt. Dazu ist bundesweit und flächendeckend eine gute und vor allem jederzeit erreichbare Infrastruktur aus Fachberatungsstellen, Frauenhäusern und Schutzwohnungen erforderlich. In Deutschland fehlen tausende Frauenhausplätze und das Frauenunterstützungssystem ist chronisch unterfinanziert. Die Probleme sind seit Jahren bekannt. Wir fordern die Bundesregierung auf, einen Rechtsanspruch für Frauen auf Schutzraum einzuführen, die Frauenhausinfrastruktur auszubauen, die langfristige Finanzierung der Einrichtungen und Beratungsstellen zu gewährleisten sowie die vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul-Konvention in Angriff zu nehmen.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 23. November 2018
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. November 2018

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