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UMWELT/1719: Nord Stream 2 tritt Energieunion mit Füßen


Pressedienst von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 31. Januar 2018

Nord Stream 2 tritt Energieunion mit Füßen


Zur Genehmigung des Bergamts Stralsund zum Bau und Betrieb der Gaspipeline Nord Stream 2 erklären Annalena Baerbock, Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, und Reinhard Bütikofer, Vorsitzender der Europäischen Grünen Partei:

"Es ist absolut unverständlich, dass deutsche Behörden Genehmigungen für das Ende der Pipeline ausstellen, während genehmigungsrechtliche Fragen für den Anfang und die Mitte des Projekts noch nicht geklärt sind. Denn Nord Stream 2 hat nicht nur massive Auswirkungen auf das Klima, sondern auch weitreichende Folgen für Europa. Im Rahmen der Energieunion ist vereinbart, die europäische Energieversorgung zu diversifizieren und die Solidarität innerhalb der EU zu garantieren. Mit dem Bau von Nord Stream 2 wird die Energieunion mit Füßen getreten und die Spaltung zwischen Deutschland und den osteuropäischen Mitgliedstaaten vorangetrieben. Schuld an dieser Misere ist auch die Bundesregierung, die Nord Stream 2 stets als rein unternehmerisches Projekt bezeichnet hat, statt politische Verantwortung zu übernehmen. Dass das nicht der Fall ist, beweisen sowohl die über 60 Treffen von Lobbyisten im Bundeswirtschaftsministerium und im Auswärtigen Amt als auch der Versuch von Altkanzler Gerhard Schröder und Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries, einen Rechtsrahmen der EU für den Betrieb der Pipeline zu verhindern. Die Bundesregierung muss endlich ihrer Verantwortung gerecht werden und in Dialog auf europäischer Ebene treten, um zu klären, ob Nord Stream 2 überhaupt in den gemeinsamen europäischen Energiebinnenmarkt passt. Aus Grüner Sicht ist die Pipeline aus klima-, energie- und außenpolitischen Gründen damit nicht vereinbar."

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Quelle:
Pressedienst vom 31. Januar 2018
Bündnis 90/Die Grünen Bundesvorstand
Sigrid Wolff, Pressesprecherin
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E-Mail: presse@gruene.de
Tel: 030/28 442-131, -134, Fax: 030/28 442-234
Internet: www.gruene.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Februar 2018

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