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VERKEHR/612: Hürden für Schlichtung im Flugverkehr abbauen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20. Februar 2013

Hürden für Schlichtung im Flugverkehr abbauen



Zur heutigen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zur Schlichtung im Luftverkehr erklärt Markus Tressel, Sprecher für Tourismuspolitik:

Die heutige Anhörung hat erneut deutlich gemacht, dass wir im Interesse der Verbraucher schnell eine verkehrsträgerübergreifende Schlichtungsstelle brauchen, an die sich auch Flugreisende im Regelfall wenden können. Die jahrelange Verzögerungstaktik von Bundesregierung und Airlines hat dazu geführt, dass zahlreiche Reisende weder über ihre Rechte informiert sind, noch diese niedrigschwellig in Anspruch nehmen konnten.

Die Airlines müssen endlich ganz raus aus der Schmollecke und eine einheitliche Schlichtungsstelle für alle Reisenden akzeptieren. Insgesamt muss das Gesetz noch deutlich nutzerfreundlicher werden. Dazu gehört auch, dass der Geltungsbereich des Schlichtungsgesetzes nicht auf Privatreisende beschränkt wird. Geschäftsreisende - etwa 40 Prozent der Flugreisenden - sind im bisherigen Entwurf von der Schlichtung ausgeschlossen. Diese Einschränkung ist keineswegs zielführend, weil sie vor allem den Airlines hilft, berechtigte Ansprüche von sich fernzuhalten.

Zudem fordern wir die Bundesregierung auf, die Möglichkeit sogenannter Missbrauchsentgelte aus dem Gesetzentwurf zu streichen, weil sie betroffene Fluggäste von einem möglichen Schlichtungsverfahren abschrecken könnten. Das Ergebnis der Anhörung hat gezeigt, dass es in der Praxis keine Notwendigkeit gibt, weil weniger als 2 Prozent der Fälle als missbräuchliche Anrufung der Schlichtungsstelle betrachtet werden können. Die Bundesregierung ist jetzt gefordert, das Gesetz den tatsächlichen Bedürfnissen der Reisenden anzupassen und Hürden abzubauen.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. Februar 2013, Nr. 0141/13
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Februar 2013