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VERKEHR/723: Elektromobilitätsgesetz - Scheitern mit Ansage


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10. Juni 2016

Elektromobilitätsgesetz: Scheitern mit Ansage


Vor einem Jahr (12. Juni 2015) trat das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) in Kraft. Dazu erklärt Stephan Kühn, Sprecher für Verkehrspolitik:

Das Gesetz hat keine Impulse für die Förderung der Elektromobilität gesetzt. So gut wie keine Kommune hat Busspuren für Elektroautos freigegeben, Zufahrtsbeschränkungen gelockert oder kostenlose Parkplätze eingerichtet. Die neuen E-Kennzeichen bleiben Ladenhüter. Ein Scheitern mit Ansage: Es ist naiv zu glauben, Kunden würden sich in Scharen für Elektroautos entscheiden, weil sie kostenfrei parken oder die Busspur nutzen können, während die Fahrzeuge deutlich teurer sind und Ladeinfrastruktur fehlt.

Das Elektromobilitätsgesetz muss dringend überarbeitet werden. Jetzt müssen die Rechtsgrundlagen für die Ausrüstung von Wohnhäusern und öffentlichen Gebäuden mit Ladeinfrastruktur geschaffen werden. Frankreich macht es uns vor: bei öffentlichen Einrichtungen gehört Ladeinfrastruktur zum Standard.

Anstatt Busspuren für Elektroautos freizugeben, sollten Elektrobusse, E-Taxis und elektrische Nutzfahrzeuge für die städtische Logistik gefördert werden. Das wäre ein Beitrag für die Zukunft der städtischen Mobilität. Wir brauchen intelligente Mobilitätskonzepte. Den Verbrennungsmotor nur durch einen Elektromotor zu ersetzen, reicht nicht.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. Juni 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juni 2016

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