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WIRTSCHAFT/2361: Verbraucher-Abzocke verhindern - aber richtig!


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 31. Januar 2013

Verbraucher-Abzocke verhindern - aber richtig!



Zum lange angekündigten und dann überraschend von Ministerin Leutheusser-Schnarrenberg vorgelegten Gesetzesentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken erklärt Nicole Maisch:

Die Versuche, den Abzockwahn durch unseriöse Inkassounternehmen einzudämmen, sind halbherzig. Wir brauchen klare Vorgaben für zulässige Kosten, Informationspflichten und die Schaffung einer anlassbezogenen Aufsicht über Inkassounternehmen. Das leistet der Gesetzesentwurf nicht ausreichend. Weiterhin können sich sogenannte Inkassofirmen unangemessen bereichern.

Ein großes Ärgernis mit teuren Kosten ist nach wie vor unerlaubte Telefonwerbung. Zum Teil unbewusst werden hier Verträge am Telefon untergeschoben. Der Verbraucher merkt es oft erst, wenn die Rechnung ins Haus flattert. Das wird auch der Gesetzesentwurf nicht verhindern. Nur für Gewinnspielverträge, die am Telefon abgeschlossen wurden, soll in Zukunft auch eine schriftliche Bestätigung verbindlich vorgeschrieben sein. Das greift zu kurz. Erforderlich ist überall dort eine Belehrung in Textform, wo der Verbraucher vom werbetreibenden Unternehmen eigeninitiativ angerufen und im Rahmen dieses Telefonats ein Vertrag geschlossen wurde.

Gut, dass der lang angekündigte Gesetzesentwurf endlich vorgelegt werden soll. Nicht gut, dass er keinen ausreichenden Verbraucherschutz bietet. Jetzt kommt es darauf an, Verbesserungen am Gesetzesentwurf vorzunehmen und diesen zügig zu verabschieden.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 31. Januar 2013, Nr. 0092/13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Februar 2013