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WIRTSCHAFT/2362: Schwarz-Gelb blockiert Mieterschutz auch im Bundesrat


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 1. Februar 2013

Schwarz-Gelb blockiert Mieterschutz auch im Bundesrat



Zum heutigen Beschluss des Bundesrates zum Mietrechtsänderungsgesetz der Bundesregierung erklären Daniela Wagner, Sprecherin für Bau- und Wohnungspolitik und Ingrid Hönlinger, Obfrau im Rechtsausschuss:

Die Chance auf Verbesserung des Mietrechtsänderungsgesetzes durch ein von den rot-grün regierten Ländern angestrebtes Vermittlungsverfahren wurde vertan.

Nun werden unter dem Vorwand der energetischen Modernisierung die Rechte von Mieterinnen und Mietern unverhältnismäßig eingeschränkt. Zusätzlich wird sehenden Auges mit dem Mietminderungsausschluss auf drei Monate ein Systembruch im Mietrecht vollzogen. Wenn mietrechtliche Stellschrauben zu Gunsten der energetischen Modernisierung verstellt werden, müssen angesichts der vielerorts angespannten Situation auf den Wohnungsmärkten gleichzeitig die Mieterschutzrechte angepasst werden. Nur so ist eine gerechte Verteilung der Lasten möglich. Mieter- und Klimaschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt, sondern müssen zusammengedacht werden. Ergänzend brauchen wir endlich ein Gesamtkonzept für die Umsetzung der Energiewende im Gebäudebereich, doch davon ist bei der Bundesregierung nichts zu erkennen.

Auch mit den Regelungen zu den "Mietnomaden" schießt die Mietrechtsreform über das Ziel hinaus. So kann jetzt ein Mietvertrag ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden, wenn der Mieter mit der Kaution im Zahlungsverzug ist. Damit werden Mieterrechte unte rgraben.

Außerdem führt die Reform mit der "Sicherungsanordnung" ein problematisches neues Rechtsinstrument ein. Mit der Sicherungsanordnung kann ein Gericht schon vor dem Hauptsacheverfahren anordnen, dass der Mieter einen Geldbetrag hinterlegen muss, auf den der Vermieter nur möglicherweise einen Anspruch hat. Hinterlegt der Mieter das Geld nicht, so kann der Vermieter die Wohnung räumen lassen. Seinen Räumungsanspruch kann er durch eine einstweilige Verfügung durchsetzen, mit der bloßen Begründung, dass der Mieter das Geld nicht hinterlegt hat. Auf ein Verschulden des Mieters kommt es dabei gar nicht mehr an. So gibt es zwei Verfahren, nämlich die Anordnung der Sicherungsleistung und das Räumungsverfahren, aber keine Beweiserhebung. Vollendete Tatsachen werden geschaffen, ohne dass jemals ein Hauptsacheverfahren durchgeführt wurde. Der Mieter sitzt auf der Straße. Das schafft gerichtlich festgestellte Zahlungspflichten für Mieter, die auf nur kursorischer Prüfung und prognostizierten Erfolgsaussichten einer Klage basieren. Das ist ein systematischer Bruch im Zivilprozessrecht.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 1. Februar 2013, Nr. 0096/13
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Februar 2013