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WIRTSCHAFT/2709: Daten- und Bußgeldlücken im Kartellrecht schließen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20. September 2016

Daten- und Bußgeldlücken im Kartellrecht schließen


Zum 21. Hauptgutachten der Monopolkommission zur 9. GWB-Novelle erklärt Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik:

Ein Update des Wettbewerbsrechts ist überfällig. Datenhungrige Konzerne stellen die Wettbewerbspolitik vor völlig neue Herausforderungen. Informations- und Datenkonzentration spielen bisher keine Rolle bei der Bewertung von Marktmacht. Und auch Fusionen können nur dann geprüft werden, wenn bestimmte Umsatzschwellen überschritten sind. Im Zeitalter, wo Daten den eigentlichen Wert digitaler Plattformen ausmachen und erstmal Wachstum und nicht Umsätze zählen, ist das anachronistisch. Daher ist es gut, dass die Bundesregierung nach jahrelangem Nichtstun das Wettbewerbsrecht modernisieren will und dabei viele Grüne Forderungen aufgenommen hat. Ob die Vorschläge ausreichen, werden wir in den kommenden Monaten diskutieren.

Seit Mai 2015 fordern wir zudem von der Bundesregierung, endlich die Bußgeldumgehung bei Kartellstrafen zu verhindern (Antrag, Drucksache 18/4817). Es kann nicht sein, dass Unternehmen erst Preise absprechen und damit Verbraucher, Wettbewerber oder Geschäftspartner schädigen, und ihrer Strafe dann durch Umstrukturierung entgehen können. In diesem Fall gilt: auch Konzernmütter haften für ihre Töchter. Wer von den Kartellgewinnen profitiert, muss auch dafür gerade stehen. Wir begrüßen daher, dass die Bundesregierung diese Forderung von uns in der 9. GWB-Novelle umsetzen will.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 20. September 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. September 2016

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