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WIRTSCHAFT/2730: Kartellamt muss Verbraucher schützen - nicht nur im Internet!


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21. November 2016

Kartellamt muss Verbraucher schützen - nicht nur im Internet!


Renate Künast, Vorsitzende Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik erklären zum Vorschlag, das Bundeskartellamt im Sinne des kollektiven Verbraucherschutzes zu stärken:

Wir begrüßen den Vorschlag, das Bundeskartellamt im Sinne des kollektiven Verbraucherschutzes zu stärken.

Die Internetwirtschaft ist ein wichtiger und problematischer Markt. Ein Update des Wettbewerbsrechts ist hier überfällig, um zu verhindern, dass digitale Plattformen immer größer werden und ihre Marktmacht beim Datenschutz oder anderswo missbrauchen können. Die Pläne der Bundesregierung zur Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gehen in die richtige Richtung, greifen aber noch zu kurz. Hier wollen wir im laufenden parlamentarischen Verfahren Ergänzungsvorschläge machen, zum Beispiel durch Regeln zur Interoperabilität von Netzwerken und einer Stärkung der Datenschützer in Fusionsverfahren.

Der Vorschlag, Bürgerbeschwerden beim Bundeskartellamt zu sammeln, ist sinnvoll. Er sollte aber nicht auf die Internetwirtschaft beschränkt sein. Auch in vielen anderen Bereichen stehen Verbraucher teilweise hilflos Unternehmen gegenüber, die über viel mehr Informationen verfügen. Eine gebündelte Rechtsdurchsetzung ist überfällig. Grundsätzlich brauchen wir eine bessere Verzahnung von Verbraucherschutzrecht, Wettbewerbsrecht und dem Datenschutz. Und auch eine Neuausrichtung der digitalen Verbraucherrechte und ihrer Durchsetzung ist nötig.

Mit dem Digitalen Marktwächter ist bereits ein "Schnellwarnsystem" eingeführt worden. Die Verbraucherzentralen brauchen aber mehr Personal und Ressourcen, um Abmahnungen, zum Beispiel gegenüber multinationalen Unternehmen wie Facebook, effektiver durchsetzen können. Denkbar wäre hier ein Fonds, um Verbraucherzentralen auf Landesebene finanziell zu stärken. Schon seit Jahren fordern wir eine Kompensation der durch Kartellverstöße verursachten Schäden durch die finanzielle Stärkung des Verbraucherschutzes.

Die SPD hatte zuletzt eine Digitalagentur als Verbraucherschutzbehörde für das Internet gefordert. Im Koalitionsvertrag sind entsprechende Aufgabenerweiterungen der Bundesnetzagentur und des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angekündigt - darauf warten wir bisher vergeblich.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Quelle:
Pressemitteilung vom 21. November 2016
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. November 2016

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