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AGRAR/206: Agrarmarktstrukturgesetz stärkt Milcherzeuger


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 30. November 2012

Agrarmarktstrukturgesetz stärkt Milcherzeuger

Größere Milchmengen vermarkten, ohne Kartellrecht zu verletzen



Der Bundestag hat am heutigen Freitag das Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen (Agrarmarktstrukturgesetz) verabschiedet, mit dem das EU-Milchpaket in deutsches Recht umgesetzt wird. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter Josef Rief:

"Mit der Umsetzung des EU-Milchpaketes im Agrarmarktstrukturgesetz stärken wir die Marktposition der Milcherzeuger. Künftig können die Erzeuger gemeinsam größere Milchmengen als bisher vermarkten, ohne das Kartellrecht zu verletzen. Damit geben wir den Milchbauern ein wichtiges Instrument zur Stabilisierung des Marktgleichgewichtes zwischen Milcherzeugern und den Vermarktern bzw. dem Lebensmitteleinzelhandel an die Hand.

Im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen zum Agrarmarktstrukturgesetz wurde intensiv über die Frage diskutiert, ob bei Erzeugergemeinschaften Doppelmitgliedschaften zugelassen bleiben sollen. Wir haben uns entschlossen, weiterhin Doppelmitgliedschaften grundsätzlich zu erlauben. Die Entscheidung hierüber liegt auch künftig in den Händen der einzelnen Erzeugerorganisationen. Damit schöpfen wir die Möglichkeiten des EU-Rahmens vollständig aus.

Neben dem EU-Milchpaket gibt es weitere EU-rechtliche Bestimmungen für Erzeugerorganisationen aus dem gesamten Agrarbereich, die in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Zudem war es notwendig geworden, auch nationale Regelungen anzupassen. Deswegen hat sich die christlich-liberale Koalition entschlossen, das Marktstrukturgesetz durch das Agrarmarktstrukturgesetz abzulösen. So wird beispielsweise die Anerkennung von Erzeugerorganisationen, deren Vereinigungen sowie von Branchenverbänden für den gesamten Agrarbereich geregelt. Darüber hinaus werden die bisher 18 Durchführungsverordnungen zu einer zusammengefasst."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Dezember 2012