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AGRAR/208: Bei Tiergesundheit auf Prävention setzen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 1. März 2013

Bei Tiergesundheit auf Prävention setzen

Gefahr für Nutztiere und Verbraucher durch zunehmenden Tierhandel



Im Deutschen Bundestag wurde am gestrigen Donnerstagabend in 2./3. Lesung das Tiergesundheitsgesetz beschlossen. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter Dieter Stier:

"Vorbeugen ist besser als heilen. Dieser Grundgedanke wurde im neuen Tiergesundheitsgesetz noch einmal gestärkt. Allein mit der Umbenennung des Gesetzes von "Tierseuchengesetz" in "Tiergesundheitsgesetz" wird der Vorsorgegedanke deutlich hervorgehoben.

Durch den stetig zunehmenden Handel mit Tieren und Tiererzeugnissen innerhalb der EU und mit Drittländern steigt auch die Gefahr der Einschleppung von Tierseuchen. Von der Gefahr sind nicht nur Nutztiere betroffen, sondern mittelbar auch die Verbraucher. Deswegen ist die Prävention und Verhinderung von Tierseuchen ein wichtiger Baustein für die Akzeptanz der modernen Nutztierhaltung in unserer Gesellschaft.

Die fortschreitende Harmonisierung des Tierseuchenrechts auf EU-Ebene hat eine Anpassung des nationalen Rechts zur Folge. Im Vordergrund stehen dabei Maßnahmen zum vorbeugenden Schutz vor Tierseuchen, wichtig sind aber auch deren Bekämpfung sowie engmaschigere Kontrollen durch die Behörden.

Kernstück der Novelle sind die Erweiterungen der Befugnisse des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI). Im Rahmen der Prävention wird nun die Situation weltweit beobachtet, um rechtzeitig Warnungen vor drohenden Tierseuchen auszusprechen. Zudem soll das FLI bereits im Verdachtsfall von Tierseuchen tätig werden und nicht, wie bisher, erst im Ausbruchsfall. Neu ist außerdem die Einrichtung einer ?Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin? am FLI, die Impfempfehlungen aussprechen kann.

Anders als im Regierungsentwurf ursprünglich vorgesehen, müssen In-Vitro-Diagnostika (IVD) zur Laboruntersuchung von Proben nur dann zugelassen werden, wenn damit anzeigepflichtige Tierseuchen und meldepflichtige oder mitteilungspflichtige Tierkrankheiten untersucht werden. Andere IVD benötigen weiterhin keine Zulassungspflicht. Eine Zulassungspflicht für diese Diagnoseverfahren hätte deren Weiterentwicklung unnötig verlangsamt und damit einer optimalen und schnellen Behandlung von Krankheiten entgegen gestanden."

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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. März 2013