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AGRAR/247: Lebensmittelstandards beim Freihandelsabkommen nicht verwässern


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 15. Januar 2015

Lebensmittelstandards beim Freihandelsabkommen nicht
verwässern

Herkunftsbezeichnungen erhalten - Gentechnisch veränderte Zutaten kennzeichnen



Der Landwirtschaftsausschuss hat am gestrigen Mittwoch über das europäisch-amerikanische Freihandels- und Investitionsabkommen (TTIP) debattiert. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, und der zuständige Berichterstatter Johannes Röring:

"An den geschützten geografischen Herkunftsbezeichnungen der EU für regionale Lebensmittelspezialitäten wird nicht gerüttelt. Dies wurde in der Ausschusssitzung noch einmal deutlich. Münsterländer Knochenschinken, Kölsch und Aachener Printen wird es weiterhin in der bewährten Art und Weise geben. Generell steht eine Aufweichung von europäischen Verbraucherschutz- und Qualitätsstandards im Zuge der Verhandlungen über das Freihandelsabkommens mit den USA überhaupt nicht zur Debatte.

Qualitäts- und Gesundheitsstandards haben auch bei TTIP oberste Priorität. Der Grundsatz der Bundesregierung von 'Klarheit und Wahrheit? bei Lebensmitteln muss bei Herkunftsbezeichnungen ebenso gelten wie bei Herstellungsverfahren. Der Verbraucher muss umfassend informiert werden, auch in der Frage, ob ein Produkt gentechnisch veränderte Bestandteile enthält. Deshalb fordern wir eine durchgängige Kennzeichnung für Produkte, bei denen gentechnisch veränderte Zutaten zum Einsatz kommen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Januar 2015


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