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ARBEIT/646: Soziale Absicherung von Minijobbern verbessern


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 15. März 2012

Soziale Absicherung von Minijobbern verbessern

Rentenversicherungspflicht erforderlich


Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat heute seine Vorschläge zur Neuordnung sogenannter Minijobs vorgestellt, Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

"Minijobs sind insbesondere dann ein Problem, wenn sie an Stelle regulärer Beschäftigung ausgeübt werden. Mit ihrer erfolgreichen Politik für Wachstum und Arbeitsplätze konnte die christlich-liberalen Bundesregierung den Trend zu mehr Minijobs im Haupterwerb zum Stillstand bringen. Der Zuwachs an Minijobs ist nur noch auf Tätigkeiten zurückzuführen, die zusätzlich zu einer regulären Beschäftigung ausgeübt werden. Hier stieg die Zahl um 50 Prozent an.

Um den vorhandenen Defiziten bei der sozialen Absicherung entgegenzusteuern, plant die Bundesregierung eine bessere rentenrechtliche Absicherung von Minijobbern. Erforderlich ist eine Rentenversicherungspflicht wie bei allen anderen abhängig Beschäftigten, die wirksam verhindert, dass geringfügig Beschäftigte im Alter auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. Da sich Minijobs in der Regel nicht über den gesamten Erwerbsverlauf erstrecken, ist zumeist gewährleistet, dass sich die Beitragsleistungen rentensteigernd auswirken.

Mit der ebenfalls geplanten sozialpartnerschaftlich ausgestalteten allgemeinen Lohnuntergrenze kann Niedrigstlöhnen auch bei Minijobbern erfolgreich begegnet werden.

Die Analyse und die Vorschläge des DGB zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen werden wir sorgfältig beraten und diese gegebenenfalls zur Grundlage für weitere Aktivitäten machen."


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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. März 2012