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ARBEIT/717: Mindestlohn behutsam einführen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 19. März 2014

Mindestlohn behutsam einführen

Faire Bedingungen zwischen den Tarif- und Sozialpartnern schaffen



Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales hat am heutigen Mittwoch ihren Entwurf zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt. Dazu erklärt der arbeitsmarkt-und sozialpolitische Sprecher der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:

"Die Unions-Fraktion begrüßt den Vorschlag von Frau Nahles zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Maßgabe für die Union ist und bleibt das Ziel, dass in der Arbeitswelt faire Bedingungen zwischen den Tarif- und Sozialpartnern herrschen. Soziale Schieflagen müssen verhindert werden. Ebenso wichtig ist der Union, dass Regelungen und Eingriffe in die Tarifautonomie nicht zu Arbeitsplatzverlusten führen dürfen.

Deshalb ist es für CDU und CSU wichtig, für bestimmte Zielgruppen, die es ohnehin schwer auf dem Arbeitsmarkt haben, Regelungen zu finden, die sie auf dem Arbeitsmarkt nicht diskriminieren. Gerade für Langzeitarbeitslose auf ihrem Weg zurück in den ersten Arbeitsmarkt kann in bestimmten Branchen und Regionen ein sofortiger Mindestlohn in voller Höhe zu einer unüberbrückbaren Hürde werden. Daher ist der jetzige Vorschlag genau richtig, für die ersten sechs Monate Ausnahmen für Langzeitarbeitslose zuzulassen.

Richtig ist auch der Vorschlag, eine Altersuntergrenze für den Mindestlohn zu definieren. Junge Menschen sollen eine fundierte Ausbildung starten und auch ohne Abbrüche erfolgreich zu Ende bringen. Nur mit einer soliden Ausbildung legen die jungen Menschen die einzige und richtige Basis für ihr gesamtes späteres Berufsleben. Zudem sichert gute Ausbildung den Fachkräftebedarf der gesamten deutschen Wirtschaft. Von diesem Weg dürfen junge Menschen nicht mit falschen Anreizen gelockt werden. Ein Mindestlohn oberhalb einer Ausbildungsvergütung wäre ein solch fatales Signal von 'Schneller Euro statt solide Ausbildung?.

Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit liegt seit geraumer Zeit das Durchschnittsalter für Ausbildungsstarter bei mindestens 20 Lebensjahren. Wer also Fehlanreize vermeiden will, sollte aus logischer und fachlicher Sicht den Mindestlohn erst bei 23 Jahren beginnen lassen. Und zwar für die jungen Leute, die noch keine Berufsausbildung nachweisen können. Hier muss der Entwurf noch nachgebessert werden.

Die tariflichen Regelungen, die vom gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro abweichen, müssen für eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2016 weiter gelten. Wir werden es nicht zulassen, dass diese Tarifverträge durch den Mindestlohn verdrängt werden."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. März 2014