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ARBEIT/720: Mindestlohn ist Ausdruck der Wertschätzung geleisteter Arbeit


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 2. April 2014

Mindestlohn ist Ausdruck der Wertschätzung geleisteter Arbeit

Deutliches Zeichen gegen unfaire Löhne



Das Bundeskabinett hat heute ein "Tarifpaket" mit der Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes beschlossen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Peter Weiß:

"Der allgemeine Mindestlohn ist ein mit der Sozialen Marktwirtschaft konformes ordnungspolitisches Instrument. Er bringt in guter Tradition christdemokratischer Politik unsere Wertschätzung der Arbeit und derer, die sie leisten, zum Ausdruck.

Wir setzen mit dem allgemeinen Mindestlohn ein deutliches Zeichen gegen unfaire Löhne. Für viele - teilweise auch gut qualifizierte - Beschäftigte bedeutet das, dass sie künftig nicht mehr einer Lohnspirale nach unten ausgesetzt sind. Zugleich schützen wir auch die überwältigende Mehrheit der verantwortungsvollen Unternehmer, die ihre Mitarbeiter anständig bezahlen wollen, vor dem Lohndumping skrupelloser Konkurrenz.

Die künftige Fortschreibung des Mindestlohnes auf sozialpartnerschaftlicher Basis bietet die Gewähr, dass die Auswirkungen auf Arbeitsplätze sehr gering bleiben werden, wie auch verschiedene wissenschaftliche Studien zu den bereits geltenden Branchenmindestlöhnen belegt haben. Dort, wo die Übergangsphase bis Ende 2016 für einen sanften Übergang in den Mindestlohn genutzt werden sollte, etwa in der Saisonarbeit, bietet der Gesetzentwurf die Möglichkeit sozialpartnerschaftlicher Regelungen. Tarifvertragsparteien wie Bundesregierung sind jetzt in der Pflicht, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass diese Möglichkeit ausgeschöpft wird.

Unser besonderes Augenmerk gilt jetzt auch den Auswirkungen des Mindestlohnes auf Personen mit einfachen oder ganz fehlenden Qualifikationen oder anderen spezifischen Einstellungshemmnissen. Der gefundene Weg wägt ab zwischen dem Anliegen, durch den Mindestlohn keine neuen Einstellungsbarrieren aufzubauen, und dem Willen, diesen Personenkreis soweit möglich nicht vom allgemeinen Mindestlohn auszuschließen. Sofern trotzdem negative Folgen erkennbar werden sollten, müsste hier zügig nachgesteuert werden. Vergleichbares gilt für die Regelungen zu Praktikanten."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. April 2014