Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → CDU/CSU

ARBEIT/736: Tariflicher Mindestlohn in der Landwirtschaft stärkt die Sozialpartnerschaft


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 7. Juli 2014

Tariflicher Mindestlohn in der Landwirtschaft stärkt die Sozialpartnerschaft

Vertragsparteien zeigen Verantwortungsbewusstsein und
Gestaltungswillen



Unmittelbar nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages zum "Tarifpaket" mit dem allgemeinen Mindestlohn haben die Vertragsparteien in der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau eine Einigung über Branchen-Mindestlöhne in der bis zum 31. Dezember 2017 laufenden Einführungsphase bekanntgegeben. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Peter Weiß:

"Mit dem nun ausgehandelten Tarifvertrag für Land- und Forstwirtschaft und Gartenbau beweisen die Tarifvertragsparteien Verantwortungsbewusstsein und Gestaltungswillen. Sie machen dabei auch von der durch die Union im Koalitionsvertrag durchgesetzten Möglichkeit Gebrauch, für die Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2017 abweichende Mindestlohnvorschriften auszuhandeln. Der Tarifvertrag gilt auch für die Saisonarbeit, die etwa bei der Wein-, Erdbeer- oder Spargelernte geleistet wird. Zweck der Übergangsregelung ist es, dass die Sozialpartner durch die eigenverantwortliche Vereinbarung eines sanften Einstiegs in den Mindestlohn auf Branchenebene der Gefahr des Verlustes von Arbeitsplätzen begegnen können, wenn sie es für notwendig erachten.

Insbesondere für die verhandelnde Gewerkschaft ist es kein leichter Schritt gewesen, für eine Übergangszeit in Mindestlöhne einzuwilligen, die unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Sie leistet damit aber einen wichtigen Beitrag zum Erhalt von Arbeitsplätzen in der heimischen Landwirtschaft und stärkt zugleich ihre Möglichkeiten, künftig über Tarifverträge an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen in der Branche mitzuwirken. Bereits zum 1. Januar 2017, wenn keine Unterschreitungen eines Mindestlohnes von 8,50 Euro mehr zulässig sein werden, wird der Mindestlohn für die unterste Lohngruppe in der Landwirtschaft bei 8,60 Euro liegen. Um Vorrang vor dem allgemeinen Mindestlohn im Gesetz zu haben, muss der Tarifvertrag noch durch die Bundesregierung für allgemeinverbindlich erklärt werden.

Die Einigung der Tarifpartner in der Landwirtschaft macht deutlich, dass wir mit dem Tarifpaket der großen Koalition mehr bewirken können als allein die Etablierung eines allgemeinen Mindestlohnes. Zwar wird der Mindestlohn zum Einstieg vom Gesetzgeber festgelegt, wie es der Koalitionspartner gefordert hatte. Maßgeblich für uns ist aber, dass die Tarifautonomie dauerhaft gestärkt wird, in dem die Sozialpartner Gestaltungsspielräume in der Übergangsphase erhalten und in der weiteren Zukunft alleine für die Aushandlung von Mindestlöhnen zuständig sind."

Hintergrund:
Unmittelbar nach dem Gesetzesbeschluss zum Tarifautonomiestärkungsgesetz haben sich die Verhandlungskommissionen des Gesamtverbandes der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) und der Arbeitsgemeinschaft der gärtnerischen Arbeitgeberverbände (AgA) sowie der Industriegewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) auf eine schrittweise Anhebung der Mindestlöhne in der Branche verständigt. Der Bruttostundenlohn soll ab dem 1. Januar 2015 bei 7,40 Euro (Tarifgebiet Ost: 7,20 Euro) und ab dem 1. Januar 2016 bei 8,00 Euro (Tarifgebiet Ost: 7,90 Euro) liegen und zum 1. Januar 2017 auf bundeseinheitlich 8,60 Euro steigen. Ab 1. November 2017 gilt ein Mindestlohn von 9,10 Euro. Die Laufzeit des Tarifvertrages endet zum 31. Dezember 2017. Der Einigung müssen die Gremien der Tarifvertragsparteien noch zustimmen.

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juli 2014