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ARBEIT/768: Abgesenkter Schwellenwert für Aufzeichnungspflichten ist sachgerecht


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 30. Juni 2015

Abgesenkter Schwellenwert für Aufzeichnungspflichten ist sachgerecht

Erleichterungen bei Vorschriften zur Dokumentation stärken Akzeptanz des Mindestlohnes


Im Rahmen einer Bilanz nach einem halben Jahr Mindestlohn hat die Bundesarbeitsministerin heute Erleichterungen bei den Dokumentationspflichten angekündigt. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

"Die Vorschläge der Bundesarbeitsministerin zur Lockerung der Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz sind sachgerecht. Wo Verstöße unwahrscheinlich sind, wie etwa bei höheren Einkommen, brauchen die Betriebe auch nicht mit Aufzeichnungspflichten belastet zu werden. Die Absenkung des Schwellenwertes für die Aufzeichnungspflichten von 2.958 Euro auf 2.000 Euro ist ein entschlossener Schritt der Ministerin, der über Forderungen mancher Wirtschaftverbände noch hinaus geht. Solide abgesichert ist dieser durch die Erfahrungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die in diesen Einkommensbereichen kaum Missbrauchspotenzial sieht. Auch die vorgesehenen Ausnahmeregelungen wie etwa die für mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft werden zu einem erfolgreichen und breit akzeptierten allgemeinen Mindestlohn beitragen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juli 2015

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