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ARBEIT/781: Mindestlohnkommission weicht ihrem Auftrag aus


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 3. März 2016

Mindestlohnkommission weicht ihrem Auftrag aus

Fortschreibung der Lohnhöhe nach einem Index ist mutlos


Die für die Fortschreibung des Mindestlohnes zuständige Kommission aus Vertreten von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ("Mindestlohnkommission") hat in ihrer Geschäftsordnung niedergelegt, dass sie sich bei der Festlegung der Mindestlohnhöhe künftig am Index der Entwicklung der Stundenlöhne orientieren werde. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe, Peter Weiß, und der stellvertretende Vorsitzende Matthias Zimmer Folgendes:

Peter Weiß: "Dieses Vorgehen entspricht nicht dem Willen des Gesetzgebers. Wir haben im parlamentarischen Verfahren mehrfach betont, dass wir bewusst keine Eins-zu-eins-Nachzeichnung eines Indexes wollen. Der Auftrag an die Mindestlohnkommission lautet, im Rahmen einer Gesamtabwägung Dreierlei zu prüfen: zum einen, welche Höhe des Mindestlohnes geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmer beizutragen; zum anderen, ob auf diese Weise faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen garantiert werden können; und zum Dritten, ob die Beschäftigung dadurch nicht gefährdet wird. Der Geschäftsordnungsbeschluss der Kommission konterkariert diesen Auftrag."


Matthias Zimmer: "Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens gab es seitens einiger Verbände bereits die Forderung, die Mindestlohnhöhe an die Entwicklung eines Indexes zu koppeln. Das haben wir abgelehnt, denn unserer Auffassung nach hat die Mindestlohnkommission laufend die Auswirkungen des Mindestlohnes auf Arbeitnehmerinteressen, Wettbewerbsbedingungen, Beschäftigung und Produktivität zu evaluieren. Diese Bewertung sollte sich in den Beschlüssen der Kommission über die Anpassung der Mindestlohnhöhe niederschlagen.

Leider entziehen sich die Vertreter der Sozialpartner hier einer ihrer originären Aufgaben, nämlich der Verhandlung von Löhnen. Wir haben die Kommission nicht ohne Grund mit Vertretern der Sozialpartner besetzt, weil wir die Tarifvertragsparteien nach unserem Subsidiaritätsverständnis für die richtige Ebene halten und nicht aus ihrer Verantwortung entlassen wollen. Ungeachtet des Mindestlohnes gilt weiterhin das Primat der Tarifautonomie. Sich lediglich auf den tarifpolitischen Index zur Festlegung des Mindestlohns zurückziehen zu wollen ist mutlos und hat mit gelebter Tarifautonomie nichts zu tun hat."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. März 2016

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