Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → CDU/CSU


ARBEIT/782: 40 Jahre Mitbestimmungsgesetz - ein Trumpf im internationalen Wettbewerb


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 17. März 2016

40 Jahre Mitbestimmungsgesetz - ein Trumpf im internationalen Wettbewerb

Kommission könnte Impulse für die Weiterentwicklung liefern


Vor 40 Jahren, am 18. März 1976, hat der Deutsche Bundestag das Mitbestimmungsgesetz beschlossen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe, Peter Weiß:

"Unser Mitbestimmungsmodell ist eine ganz entscheidende Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen in Deutschland und damit für den Wohlstand im Land. Es dokumentiert, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr sind als nur Produktivkapital. Damit knüpft es an die Grundlagen der Christlichen Soziallehre an, nach der die Mitbestimmung im wirtschaftlichen Bereich zur Vollendung der menschlichen Person und seiner Würde gehört.

Mitbestimmungsrechte schaffen Identifikation mit dem Betrieb und können nachweislich die Qualität unternehmerischer Entscheidungen heben. Unsere Mitbestimmung ist damit auch ein Trumpf im internationalen Wettbewerb. Es ist daher nur folgerichtig, dass die Bundesregierung sich zum Ziel gesetzt hat, das deutsche Mitbestimmungsrecht auch über europäische Harmonisierungsprozesse hinweg zu erhalten und wenn erforderlich zu verteidigen.

Entgegen anderslautender Behauptungen ist unsere Mitbestimmung kein alter Zopf. Ihre Grundzüge sind nach wie vor hochaktuell. In Zeiten von Digitalisierung und Globalisierung mit rasanten und weitreichenden Veränderungen in Wirtschaft und Arbeitswelt müssen wir aber den Blick auf eine notwendige Weiterentwicklung richten. Eine Kommission nach Vorbild der Biedenkopf-Kommission vor über 40 Jahren könnte hierzu wichtige Impulse liefern. Ihrer Arbeit muss die Erkenntnis zugrunde liegen, dass eine funktionierende Mitbestimmung in Zeiten der Veränderung eine Chance darstellt - und keinesfalls einen Nachteil."

Hintergrund:
Das Mitbestimmungsgesetz wurde 1976 in der Zeit sozial-liberalen Koalition auch mit der großen Mehrheit der Stimmen der Unionsfraktion beschlossen. Das Gesetz regelt die Mitbestimmung in Betrieben mit über 2000 Beschäftigten. Es ging aus den Empfehlungen einer Kommission unter Leitung eines bedeutenden Unionspolitikers, Professor Kurt Biedenkopf, hervor. Einer der Redner in der Plenardebatte war der spätere Bundesarbeitsminister Norbert Blüm. Den Auftakt für eine bemerkenswerte Tradition der Mitbestimmung in Deutschland hatte ebenfalls ein Christdemokrat gesetzt: Unter dem ersten Bundeskanzler Konrad Adenauer wurde 1951 das Montan-Mitbestimmungsgesetz als bisher weitreichendstes Mitbestimmungsgesetz in Deutschland verabschiedet.

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. März 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang