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ARBEIT/848: Nur mit ausreichend Fachkräften kann der Wirtschaftsstandort Deutschland florieren


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 28. Januar 2020

Nur mit ausreichend Fachkräften kann der Wirtschaftsstandort Deutschland florieren

Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt am Sonntag in Kraft


Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt am 1. März 2020 in Kraft. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

"Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes, das die Einwanderung von qualifizierten Arbeitsuchenden aus Staaten jenseits der Europäischen Union erleichtert, wird ein zentraler Baustein der Fachkräftestrategie der Bundesregierung umgesetzt. Wir sprechen hier von der dritten Säule unserer Strategie.

Zunächst haben wir arbeitsmarktpolitische Reformen eingeleitet, damit einheimische Bewerber sich leichter für offene Stellen in Unternehmen qualifizieren und bewerben können. Das alleine wird jedoch nicht reichen - schon aus demografischen Gründen. Künftig werden uns auch weniger qualifizierte Arbeitsuchende aus der Europäischen Union zur Verfügung stehen. Deshalb brauchen wir Fachkräfte aus Drittstaaten. Nur wenn wir genügend Fachkräfte haben, kann der Wirtschaftsstandort Deutschland florieren.

Wir müssen jetzt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit die Fachkräfteeinwanderung gezielt gesteuert und praxistauglich erfolgen kann. Alle Maßnahmen müssen aufeinander abgestimmt werden und ineinandergreifen. Ein wichtiges Instrument dafür werden die Vermittlungsabsprachen der Bundesagentur für Arbeit sein. Die Bundesagentur für Arbeit führt bereits Gespräche mit potenziellen Vertragspartnern. Das ist gut und wird dem Gesetz zum Erfolg verhelfen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Februar 2020

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