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AUSSEN/1385: Zügige politische Neuaufstellung in Afghanistan entscheidend


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 25. Juli 2014

Zügige politische Neuaufstellung in Afghanistan entscheidend

Neuauszählung der Präsidentschaftswahl darf NATO-Planungen nicht verzögern



Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hat bei ihrem Besuch in Afghanistan eine rasche Neuauszählung der Wählerstimmen zur Präsidentschaftswahl gefordert. Dazu erklären der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Henning Otte, und der außenpolitische Sprecher Philipp Mißfelder:

"Verteidigungsministerin von der Leyen betonte bei ihrem Truppenbesuch zu Recht, wie wichtig es sei, dass die erneute Auszählung der Stimmen bei der afghanischen Präsidentschaftswahl zügig abgeschlossen wird. Jede Verzögerung erschwert die Planung für ein weiteres Engagement der NATO deutlich, da der scheidende Staatschef Hamid Karsai die Entscheidung über die Bedingungen eines weiteren Einsatzes seinem Nachfolger überlassen hat.

Der ISAF-Einsatz wird Ende dieses Jahres beendet. Aber auch danach dürfen die Menschen in Afghanistan nicht allein gelassen werden. Sie brauchen auch künftig unsere Unterstützung beim Aufbau stabiler staatlicher Strukturen. Sicherheit ist dabei eine wesentliche Voraussetzung. Deshalb will sich auch Deutschland an der geplanten internationalen Ausbildungs- und Unterstützungsmission beteiligen. Dabei geht es nicht zuletzt darum, dass die durch den ISAF-Einsatz ermöglichten positiven Entwicklungen langfristig gesichert und ausgebaut werden. Deutschland soll dabei die Verantwortung für den nördlichen Teil des Landes sowie für die Ausbildung und Beratung der afghanischen Sicherheitskräfte in der Hauptstadt Kabul übernehmen.

Damit diese Ausbildungsmission nahtlos im kommenden Jahr beginnen kann, muss bereits auf dem NATO-Gipfel am 5. September über das weitere Engagement beraten werden. Voraussetzung ist jedoch die Unterzeichnung eines Sicherheitsabkommens durch den afghanischen Präsidenten, welches garantiert, dass die internationalen Soldaten im Fall einer Straftat nur der Justiz ihrer Heimatländer unterstehen. Diese Vereinbarung ist Arbeitsgrundlage für alle NATO-Staaten."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juli 2014