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AUSSEN/1531: VN-Sicherheitsrat muss seiner Schutzverantwortung nachkommen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 16. Oktober 2015

VN-Sicherheitsrat muss seiner Schutzverantwortung nachkommen

Fünf neue nicht-ständige Sicherheitsratsmitglieder gewählt


Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hat mit der Ukraine, Ägypten, dem Senegal, Japan und Uruguay fünf neue nicht-ständige Mitglieder des Sicherheitsrates gewählt. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz Josef Jung:

"Wir begrüßen die neue Zusammensetzung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Damit besteht auch die Chance für eine neue Debatte, wie der Sicherheitsrat besser zur Linderung der Fluchtursachen - insbesondere im Nahen Osten - beitragen kann.

Ein Schlüsselfaktor hierfür ist die Begrenzung der Blockademöglichkeiten durch ein Veto der fünf ständigen Mitglieder. Bei der Bekämpfung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen sollten sich die ständigen Mitglieder des VN-Sicherheitsrates verpflichten, auf ihr Veto-Recht zu verzichten. Daher unterstützen wir die Initiative Frankreichs für einen Veto-Verzicht bei schwersten Menschenrechtsverletzungen. Gerade mit Blick auf die Menschen, die vor dem Bürgerkrieg in Syrien fliehen, wäre eine solche Reform von großer Bedeutung. Denn wir müssen über die Vereinten Nationen endlich zu einer neuen Friedensinitiative in der Region kommen.

Besonders zu begrüßen ist die Wahl Japans als neues Mitglied im Sicherheitsrat. Japan hat vor kurzem durch Reformgesetze die Voraussetzungen dafür geschaffen, sich künftig stärker an Friedensmissionen der Vereinten Nationen zu beteiligen. Die Wahl Japans ist daher auch eine Wertschätzung für die Übernahme von mehr Verantwortung bei der Friedenssicherung.

Trotz der Tatsache, dass das ständige Sicherheitsratsmitglied Russland völkerrechtswidrig die Krim annektiert und in der Ostukraine militärisch interveniert hat, erwarten wir, dass Russland und die Ukraine jetzt im Sicherheitsrat konstruktiv zusammenarbeiten. Vor allem müssen sie ihren Verpflichtungen zur vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen nachkommen, die der Sicherheitsrat bereits am 17. Februar 2015 gefordert hat."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Oktober 2015

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