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AUSSEN/1718: Russland trägt Verantwortung für Nervengas-Einsatz in Salisbury


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 12. April 2018

Russland trägt Verantwortung für Nervengas-Einsatz in Salisbury

Wir erwarten vollständige Aufklärung


Die Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OPCW) hat am heutigen Donnerstag bestätigt, dass es sich bei dem Nervenkampfstoff, der beim Anschlag auf Sergej Skripal in Salisbury zum Einsatz kam, um Nowitschok handelt. Hierzu erklärt der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Hardt:

"Auch wenn Russland bis zuletzt versucht hat, die Verantwortung für den Nervengift-Anschlag auf den ehemaligen Doppelagenten Sergej Skripal und seine Tochter Julia von sich weisen - nun haben wir die Gewissheit: Beide wurden mit dem verbotenen Kampfstoff Nowitschok vergiftet, der aus Laboren der ehemaligen Sowjetunion stammt. Diese Erkenntnis erhöht massiv den Druck auf Moskau, den genauen Hergang und Hintergrund des ersten Nervengift-Anschlags auf europäischem Boden restlos aufzuklären.

Der Verdacht hat sich erhärtet, dass Strukturen in Russland hinter diesem Anschlag stecken. Zugleich zeigen die heutigen Ergebnisse, dass der Westen zu Recht Maßnahmen gegenüber Russland als Reaktion auf den Nervengiftanschlag ergriffen hat. Mit unseren internationalen Partnern müssen wir jetzt weitere Schritte abstimmen. Rund 20 Jahre nach Inkrafttreten des Chemiewaffenverbotsvertrags muss die internationale Staatengemeinschaft unmissverständlich klarmachen, dass sie das Verbot chemischer Kampfstoffe tatsächlich durchsetzt.

Auch in Syrien erhärtet sich der Verdacht, dass das von Russland gedeckte Regime von Machthaber Assad erneut Giftgas gegen die eigene Zivilbevölkerung eingesetzt hat. Die internationale Staatengemeinschaft kann es nicht hinnehmen, dass der Einsatz verbotener chemischer Massenvernichtungswaffen zur grausamen Kriegsroutine wird. Die Vereinten Nationen sind dringend aufgerufen, dieser Entwicklung ein sofortiges Ende zu setzen."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. April 2018

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