Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → CDU/CSU

BILDUNG/803: Zugang zur Krankenpflege- und Hebammenausbildung auch weiterhin nach 10 Schuljahren


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 28. September 2012

Zugang zur Krankenpflege- und Hebammenausbildung auch weiterhin nach zehn Schuljahren

Zwölfjährige Schulbildung gefährdet hohe Fachkraftdichte



Die christlich-liberale Koalition hat am Donnerstag im Deutschen Bundestag einen Antrag zu "Berufsqualifikation - Mobilität erleichtern, Qualität sichern" eingebracht, der sich auf die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie bezieht. Dazu erklären der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, sowie der zuständige Berichterstatter Stephan Stracke:

Die christlich-liberale Koalition hat am Donnerstag im Deutschen Bundestag einen Antrag zu "Berufsqualifikation - Mobilität erleichtern, Qualität sichern" eingebracht, der sich auf die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie bezieht. Dazu erklären der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, sowie der zuständige Berichterstatter Stephan Stracke:

"Der Zugang zur Krankenpflege- und Hebammenausbildung muss auch in Zukunft nach einer zehnjährigen allgemeinen Schulbildung möglich sein. Die Pläne der Europäischen Kommission, die eine zwölfjährige Schulbildung vorsehen, sind grundfalsch und hätten gravierende Folgen für die Patientenversorgung in Deutschland: Rund 50 Prozent eines heutigen Ausbildungsjahrgangs in diesen Berufen wären in Zukunft von der Ausbildung ausgeschlossen. Dies würde die bislang bestehende hohe Fachkraftdichte, die die Qualität in der deutschen Gesundheitsversorgung ausmacht, in Frage stellen. Zum anderen würde dies den bereits absehbaren Fachkräftemangel in Deutschland extrem verschärfen . Beides geht zu Lasten der Patienten.

Die Schwelle zur Ausbildung zu erhöhen ist der völlig falsche Ansatz. Denn entscheidend für die Eignung der Bewerber sind doch die in der Ausbildung erworbenen beruflichen Kompetenzen und nicht in erster Linie die Anzahl der besuchten Schuljahre. Unsere praxisorientierte dreijährige Ausbildung an Pflegeschulen ist hervorragend, was national wie international anerkannt wird. Darüber hinaus gibt es für spezielle Aufgaben im Krankenpflegebereich in Deutschland bereits die Möglichkeit einer Aus- und Weiterbildung auf Hochschulebene.

Die Frage einer Anhebung der Zugangsvoraussetzungen war wiederholt Gegenstand im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages. Hier haben sich alle Fraktionen gegen die Anhebung ausgesprochen. Es wäre gut, wenn das, was in Deutschland als richtig erkannt wird, auch die Europaabgeordneten einheitlich vertreten würden. Dies ist insbesondere bei den Sozialdemokraten nicht der Fall. Die SPD ist nun gefordert, die deutschen Interessen mit Nachdruck auch in Europa zu vertreten."


Hintergrund:

Die EU-Kommission hat eine Überarbeitung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarktinformationssystems (sog. Berufsanerkennungsrichtlinie) vorgelegt. Die Richtlinie enthält unter anderem eine Änderung bei der Krankenpflege- und Hebammenausbildung.

Bisher setzt die Zulassung zu diesen Ausbildungen eine zehnjährige allgemeine Schulbildung voraus. Nach Vorschlag der Kommission soll diese auf zwölf Jahre angehoben werden. Begründet wird dies mit einer deutlichen Weiterentwicklung dieser Berufszweige in den letzten Jahren (komplexere Therapien, weiterentwickelte Technologie). Damit die Schüler auf diese komplexen Aufgaben vorbereitet seien, müssten sie über eine solide Allgemeinbildung verfügen, die nur über eine allgemeine Schulbildung von zwölf Jahren zu gewährleisten sei, heißt es bei der Kommission.

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. September 2012