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EUROPA/961: Brexit darf die Europawahl nicht gefährden


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 29. März 2019

Brexit darf die Europawahl nicht gefährden

Austrittsabkommen scheitert zum dritten Mal im Unterhaus


Das Unterhaus hat der britischen Premierministerin erneut die Zustimmung zu dem mit der EU ausgehandelten Austrittsabkommen verweigert. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katja Leikert:

"Es ist sehr bedauerlich, dass das Unterhaus dem Austrittsabkommen schon zum dritten Mal nicht zugestimmt hat. Das macht die ohnehin vertrackte Lage nicht einfacher. Die Zustimmung wäre Voraussetzung dafür gewesen, dass das Vereinte Königreich am 22. Mai - und damit noch vor der Europawahl - geregelt aus der EU austritt.

Nun greift die zweite Frist, die der Europäische Rat für den Brexit gesetzt hat: Bis zum 12. April muss das Vereinte Königreich entscheiden, ob es an der Europawahl teilnehmen und damit den Brexit für längere Zeit aufschieben will oder ob es ohne Vertrag aus der EU ausscheidet.

Wir haben weiterhin die Hoffnung, dass es am 12. April nicht zu einem ungeregelten Brexit kommt, der auf beiden Seiten des Kanals zu großen Problemen führen wird. Aber klar ist auch: Die demokratische Legitimation der nächsten Abgeordneten im Europäischen Parlament darf durch die Unentschlossenheit Londons unter keinen Umständen gefährdet werden. Will das Vereinigte Königreich den ungeregelten Austritt am 12. April ebenfalls vermeiden, dann muss man die bestehenden EU-Verträge vollständig einhalten und solange in der EU bleiben, bis Klarheit über den zukünftigen Kurs besteht."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. April 2019

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