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EUROPA/990: Polens Justiz muss unabhängig bleiben


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 28. Januar 2020

Polens Justiz muss unabhängig bleiben


Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat beschlossen, Polen erneut in das sogenannte Monitoring-Verfahren aufzunehmen. Dessen Ziel ist es, kontinuierlich die Einhaltung der mit der Mitgliedschaft im Europarat verbundenen Verpflichtungen zu überprüfen. Im Fokus stehen die Auswirkungen der polnischen Justizreformen auf Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung. Zu der Entscheidung erklärt der Leiter der deutschen Delegation in der Versammlung, Andreas Nick:

"Gerade als Freunde Polens und des polnischen Volkes können und dürfen wir nicht schweigen, wenn die Unabhängigkeit der Justiz systematisch eingeschränkt werden soll. Die Wiederaufnahme des Monitoring-Verfahrens für die Republik Polen ist eine schwerwiegende Entscheidung mit hoher Signalwirkung: Erstmals überhaupt wird das ?Full Monitoring? des Europarats für einen Mitgliedstaat der EU wieder eröffnet. Dies ist in vergangenen 20 Jahren überhaupt nur einmal, im Falle der Türkei, erfolgt.

Polen ist eine große und stolze europäische Nation mit einer wechselvollen Geschichte. Mit der Solidarnosc-Bewegung und der ersten nicht-kommunistischen Regierung in Osteuropa 1989 unter Tadeusz Mazowiecki hat Polen einen zentralen Beitrag zur Überwindung der Teilung Europas sowie für Freiheit und Demokratie in Mittel- und Osteuropa geleistet.

Eine funktionierende Demokratie lebt von einem institutionellen Rahmen, ohne den wir auch die Freiheit des Einzelnen und seine individuellen Menschenrechte dauerhaft nicht schützen können. Zu diesem gehören vorrangig eine unabhängige Justiz, freie Medien, eine freie Wissenschaft und eine starke und lebendige Zivilgesellschaft.

Das Monitoring-Verfahren ist eines der stärksten Instrumente der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, um Mitgliedstaaten bei der Umsetzung und Einhaltung der Grundprinzipen von Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und pluralistischer Demokratie zu unterstützen, zu denen diese sich mit der Mitgliedschaft im Europarat verpflichtet haben."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Januar 2020

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