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GESUNDHEIT/625: Koalition beschließt weitere Hilfen für Contergan-Geschädigte in Höhe von 120 Mio. Euro


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 1. Februar 2013

Koalition beschließt weitere Hilfen für Contergan-Geschädigte in Höhe von 120 Mio. Euro

Folgeschäden und zusätzliche Bedarfe kompensieren



Gestern hat der Koalitionsausschuss beschlossen, 120 Mio. Euro für die Verbesserung der Lebensqualität der contergangeschädigten Menschen zur Verfügung zu stellen. Dazu erklären die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und der zuständige Berichterstatter, Thomas Jarzombek:

"Die Koalitionsfraktionen haben auf die Längsschnittstudie über die Lebenssituation der contergangeschädigten Menschen schnell und umfassend reagiert. Wir werden 120 Mio. Euro zur Verfügung stellen zur Erhöhung der Conterganrenten und zur Einrichtung eines Fonds, aus dem auf Antrag Mittel für Rehabilitation, Heil- und Hilfsmittel gezahlt werden, wenn diese Maßnahmen nicht von anderen Kostenträgern übernommen werden können.

Der Deutsche Bundestag hatte bereits in der letzen Legislaturperiode die Bundesregierung beauftragt, einen Forschungsauftrag zu vergeben, um feststellen zu lassen, ob und ggf. welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Lebenssituation der contergangeschädigten Menschen zu verbessern. Die Studie hat gezeigt, dass die jahrelange Fehl- und Überbelastung ursprünglich gesunder Gliedmaßen und Gelenke schwere Arthrosen und Verschleißerscheinungen zur Folge hat. Nahezu alle Contergangeschädigten leiden an Schmerzen und schon heute haben etwa die Hälfte von ihnen Assistenzbedarf und sind pflegebedürftig. Die Angehörigen, oft die Eltern, die sie im Alltag unterstützt haben, können altersbedingt diese Hilfen nicht mehr leisten. Die Betroffenen sind daher immer stärker auf außerhäusliche Hilfe angewiesen.

Um die Folgeschäden und die zusätzlichen Bedarfe zumindest teilweise kompensieren zu können, stellen wir die 120 Mio. Euro zur Verfügung. Wir werden jetzt schnell eine Änderung des Conterganstiftungsgesetzes auf den Weg bringen, damit das Geld den Betroffenen rasch zur Verfügung steht."

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Februar 2013