Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → CDU/CSU

INNEN/2593: Bundesmeldegesetz ist Rückgrat einer modernen Verwaltung


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 29. Juni 2012

Bundesmeldegesetz ist Rückgrat einer modernen Verwaltung

Melderecht vereinheitlicht und vereinfacht



Am Donnerstagabend hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Meldewesens beschlossen. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Hans-Peter Uhl:

"Der Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Meldewesens schafft endlich die gesetzlichen Grundlagen für ein einheitliches und damit effizienteres Melderecht. Das Meldewesen ist bereits 2006 mit der Föderalismusreform I in die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes überführt worden. Es wurde nun Zeit, dass der Gesetzgeber von dieser Befugnis auch Gebrauch machte.

Bislang gab es nur ein Melderechtsrahmengesetz. Das Melderecht war damit nicht ganz einheitlich. Nunmehr wird ein modernes Melderecht geschaffen. Dieses ist wichtig, damit der Verwaltung genügend aussagekräftige Daten zur Verfügung stehen.

Aber auch die Wirtschaft ist auf einen aktuellen Meldebestand dringend angewiesen. Hier hat sich die Koalition für praxisgerechte Lösungen entschieden, um einen Abruf der Daten nicht unverhältnismäßig zu erschweren und dabei doch die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen zu wahren.

Weiterhin ist für die Arbeit der Polizei die Wiedereinführung der Vermieterzustimmung zur Verhinderung von Scheinanmeldungen von hoher Bedeutung."

*

Quelle:
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Bürgerinformation: Telefon 030/227-52 267, Telefax 030/227-56 115
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juni 2012