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INNEN/2813: Bundesländer müssen die Ausreisepflicht konsequent durchsetzen


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 13. Februar 2014

Bundesländer müssen die Ausreisepflicht konsequent durchsetzen

Drei Viertel der Asylbewerber sind ausreisepflichtig



Die Zahl der Ausreisepflichtigen in Deutschland steigt stetig. Ende 2013 waren mehr als 130.000 Menschen ausreisepflichtig. Die meisten Bundesländer führen jedoch nur in geringem Umfang Abschiebungen durch. Dazu erklärt der innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

"Wer sich nicht rechtmäßig in Deutschland aufhält, muss auch ausreisen. Der Rechtsstaat gewährt nicht nur Rechte, sondern muss sie auch durchsetzen. Nicht zuletzt gilt das für das Aufenthaltsrecht.

Asylrecht und Flüchtlingsschutz sind hohe Güter, die wir schützen müssen. Das gebieten Verfassung und Menschenrechte. Deshalb ist es richtig, dass wir im Koalitionsvertrag eine erhebliche Beschleunigung der Asylverfahren beschlossen haben. Wer asylberechtigt ist, soll schnell Klarheit über Schutz und Aufenthaltsrecht bekommen. Doch wer am Ende eines rechtsstaatlichen Verfahrens weder Asyl noch Flüchtlingsschutz erhält, der muss auch ausreisen.

Dort, wo der Ausreisepflicht nicht freiwillig nachgekommen wird, müssen die zuständigen Bundesländer sie auch durch Abschiebungen durchsetzen. Auch das gebietet der Rechtsstaat, denn wer sich illegal in Deutschland aufhält, muss ausreisen, wenn er keinen Abschiebeschutz geltend machen kann. Das gilt nicht zuletzt in Anbetracht drastisch steigender Asylbewerberzahlen. Es kann nicht sein, dass nach dem Grundsatz verfahren wird: Wer ein Aufenthaltsrecht hat, darf bleiben, und wer ausreisepflichtig ist, darf ebenfalls bleiben.

Es gilt jedoch auch, den Rechtsrahmen hierfür weiter zu verbessern. Die Union hat im Koalitionsvertrag dafür gesorgt, dass das Ausweisungsrecht novelliert wird und die Vorschriften zur Durchsetzung von Aufenthaltsbeendigungen künftig praktikabler gestaltet werden. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat Vorschläge zum Abbau von Vollzugshemmnissen erarbeitet, die wir nun zügig umsetzen müssen."

Hintergrund:
Im Jahr 2013 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 127.023 Asylanträge gestellt, 49.372 mehr als im Vorjahr. Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um etwa 64 Prozent. Darunter waren 109.580 Asylerstanträge, 45.041 mehr als im Jahr 2012 (plus 70 Prozent). Allein im Jahr 2013 kamen mehr Asylbewerber als in den Jahren 2006 bis 2009 zusammen. Nur Rund 13,5 Prozent wurden 2013 als asylberechtigt anerkannt oder genossen Flüchtlingsschutz. Weitere 11,4 Prozent genossen Schutz vor Abschiebung (sog. subsidiärer Schutz). Damit sind dreiviertel der Asylbewerber ausreisepflichtig.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Februar 2014