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INNEN/2817: Wichtiger Schritt im Kampf gegen den Rechtsextremismus


Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion - 26. Februar 2014

Wichtiger Schritt im Kampf gegen den Rechtsextremismus

Extremismusprävention bleibt gesamtgesellschaftliche Aufgabe



Die Bundesregierung hat am heutigen Mittwoch im Kabinett den Bericht zur Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses beschlossen. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

"Wir alle waren seinerzeit von der Aufdeckung der Mordtaten des NSU tief erschüttert. Neben der Trauer für die Opfer und ihre Angehörigen wurde die darauf folgende Debatte von der Frage nach möglichen Versäumnissen der Sicherheitsbehörden bestimmt. Dieser Frage ging auch der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages auf über mehr als 1.000 Seiten nach. Als Ergebnis verständigte er sich fraktionsübergreifend auf 47 konkrete Empfehlungen, um zukünftige Versäumnisse bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus zu vermeiden.

Die Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag, soweit die Bundesebene betroffen ist, diese Empfehlungen zu Eigen gemacht und sich darauf verständigt, diese rasch umzusetzen. Wir haben diesen Willen noch einmal in der letzten Sitzungswoche bekräftigt.

Der heute vorlegte Bericht bildet hierfür eine gute Grundlage. Er zeigt, welche Maßnahmen in dieser Legislaturperiode nun zügig anzugehen sind. Hervorzuheben ist die Stärkung der Zentralstellenfunktion des Bundesamtes für Verfassungsschutz und ein besserer Informationsaustausch im Verfassungsschutzverbund insgesamt. Hier wird es Änderungen gemeinsam mit den Ländern geben müssen. Der Bericht zeigt ferner Änderungsbedarf im Bereich der Justiz auf, insbesondere die Notwendigkeit einer Stärkung des Generalbundesanwaltes. Zudem enthält er Empfehlungen für eine Optimierung der Programme zur Extremismusprävention und erkennt so zu Recht an, dass die Bekämpfung des Rechtsextremismus eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist."

Hintergrund:
Die Bundesregierung hat am 26.2.2014 den von dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten "Bericht der Bundesregierung über den Umsetzungsstand der Empfehlungen des 2. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages in der 17. Wahlperiode" beschlossen. Der Bericht geht auf die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses zum NSU zurück. Er gibt Auskunft über den Umsetzungsstand auf Bundesebene.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Februar 2014